Willkür

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Willkür ist

  • umgangssprachlich (meist abwertend) ein nach persönlichem Interesse, [welches richtig oder falsch sein kann], ausgerichtetes Handeln, das nur auf den eigenen persönlichen Erfahrungen beruht, die wiederum richtig oder falsch sein können; und andere Meinungen ausschließt. [vergleiche „küren“.];
  • rechtlich die ins Belieben des Rechtssubjektes gestellte („gewillkürte“) Ausgestaltung eines Rechtsgeschäftes, siehe auch Kurfürst;
  • Medizinisch die bewusste Kontrolle von Körperfunktionen;

Siehe auch: Wille



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