Willkür
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Willkür ist
- umgangssprachlich (meist abwertend) ein nach persönlichem Interesse, [welches richtig oder falsch sein kann], ausgerichtetes Handeln, das nur auf den eigenen persönlichen Erfahrungen beruht, die wiederum richtig oder falsch sein können; und andere Meinungen ausschließt. [vergleiche „küren“.];
- rechtlich die ins Belieben des Rechtssubjektes gestellte („gewillkürte“) Ausgestaltung eines Rechtsgeschäftes, siehe auch Kurfürst;
- Medizinisch die bewusste Kontrolle von Körperfunktionen;
- soziologisch ein von Ferdinand Tönnies 1887 in Gemeinschaft und Gesellschaft gewählter Begriff, der soziales Handeln in Gesellschaft bezeichnete; er ersetzte den Begriff in der 2. Auflage 1912 durch Kürwillen und hielt fortan daran fest.
Siehe auch: Wille



