Wild
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| Bild:Disambig-grau.png | Dieser Artikel beschäftigt sich mit freilebenden Säugetieren und Vögel. weiteres siehe: Wild (Begriffsklärung) |
Das Wild unterliegt der besonderen Fürsorge des Menschen in Form jagdlicher Beschränkungen und der Hege. Die Fürsorge für die Wildarten und für ihren Lebensraum sind Gegenstand des Wildtiermanagements. Die wissenschaftliche Basis dazu liefert die Wildbiologie.
Wild im Sinne der Wildbiologie umfasst die Gesamtheit der auf der Erde vorkommenden jagdbaren Tierarten. Mit der zunehmend globalen Bedeutung des Wildtiermanagements erfährt der Begriff auch eine Ausdehnung auf nicht im Jagdinteresse stehende Tierarten.
Rechtliche Regelungen zum Wildtiermanagement finden sich in Gesetzen zur Nutzung der Wildtiere, zur Unterschutzstellung der Arten und Individuen sowie zur Ausweisung von Schutzgebieten (Reservaten).
In Deutschland, Österreich und der Schweiz regeln Jagdgesetze die Hege und Jagd des Wildes. Die Jagdgesetze enthalten einen abschließenden Katalog der jagdbaren Tiere und geben dem Begriff Wild damit eine Legaldefinition.
Wild wird ferner auch als Kurzbezeichnung für das Wildbret verwendet.
Inhaltsverzeichnis |
Einteilung des Wildes
Im Jagdrecht und in der jaglichen Praxis wird das Wild nach
- Haarwild und Federwild
- Schalenwild
- Hochwild und Niederwild
unterschieden.
Zum Haarwild zählen die dem Jagdrecht unterliegenden Säugetiere. Als Federwild werden die dem Jagdrecht unterliegenden Vögel bezeichnet.
Das Schalenwild umfasst die dem Jagdrecht unterliegenden Paarhufer (Boviden, Cerviden und das Schwarzwild).
Zum Hochwild zählt das Jagdrecht alles Schalenwild mit Ausnahme des Rehwildes. Weiterhin gehören das Auerwild der Steinadler und der Seeadler zum Hochwild. Alles übrige Wild gehört zum Niederwild. Der Begriff Hochwild hat zudem historischen Hintergrund. Er bezeichnete Wild, dessen Jagd besonders geschätzt wurde und die deshalb dem hohen Adel (Hohe Jagd) vorbehalten war. Das Niederwild durfte hingegen auch vom niederen Adel, den Bauern und dem Klerus bejagt werden (Niedere Jagd).
Im jagdlichen Sprachgebrauch wird zusätzlich unterschieden nach
- Raubwild (die dem Jagdrecht unterliegenden Beutegreifer, Greifvögel und der Kolkrabe) und
- Großwild (besonders starkes Wild wie Dickhäuter, Großkatzen, Wisent, Bär).
Wildarten in Mitteleuropa
Von den typischen Wildarten Mitteleuropas unterliegen dem Jagdrecht unter anderem
- von den Säugetieren (und damit zum Haarwild gehörig)
- die Bovidae (Hornträger) Gamswild, Muffelwild, Steinwild und Wisent
- die Cervidae (Hirsche) Damwild, Elchwild, Rehwild, Rotwild und Sikawild
- von den Suidae (Schweinen) das Schwarzwild
- die Leporidae (Hasenartigen) Feldhase, Schneehase und Kaninchen
- von den Rodentia (Nagetiere) das Murmeltier
- die Felidae (Katzen) Luchs und Wildkatze
- von den Canidae (Hunden) der Fuchs
- die Mustelidae (Marder) Dachs, Fischotter, Baummarder, Steinmarder, Iltis, Hermelin und Mauswiesel
- von den Phocidae (Hundsrobben) der Seehund
- von den Vögeln (und damit zum Federwild gehörig)
- die Phasianidae (Fasanenartigen) Auerwild, Birkwild, Rackelwild, Haselwild, Rebhuhn, Fasan, Wachtel, Alpenschneehuhn und Wildtruthuhn
- die Columbidae (Tauben) Ringeltaube, Türkentaube, Turteltaube und Hohltaube
- die Anseriformes (Entenvögel) Höckerschwan, Wildgänse, Wildenten, Säger
- von den Podicipedidae (Lappentaucher) der Haubentaucher
- von den Scolopacidae (Schnepfenvögel) die Waldschnepfe
- von den Rallidae (Rallenvögel) das Blässhuhn
- die Laridae (Möwen)
- von den Otididae (Trappen) die Großtrappe
- von den Ardeidae (Reiher) der Graureiher,
- von den Falconiformes (Greifvögel) die Falconidae (Falkenartige) und die Accipitridae (Habichtartige)
- von den Corvidae (Rabenvögel) der Kolkrabe, Rabenkrähe, Saatkrähe, Elster und Eichelhäher
Da das Jagrecht in Deutschland, Österreich und der Schweiz verschieden geregelt ist, gibt es nationale und regionale Unterschiede im Katalog der dem Jagdrecht unterliegenden Tierarten. In Deutschland ermächtig das Bundesjagdgesetz die Länder, weitere Tierarten zu bestimmen, die dem Jagdrecht unterliegen. In der Schweiz wird die Regelung der Jagd den Kantonen zugewiesen.
Vor der Entstehung des Bundesjagdgesetzes unterlagen in Deutschland auch Bär, Eulen, Pelikan, Amsel, Schwarzdrossel, Seeschwalben, Sturmvögel und Weißer Storch dem Jagdrecht. In Südeuropa wird die Jagd auf Singvögel ausgeübt.
Mit den Veränderungen in unserer Umwelt können Wildarten verschwinden, wieder auftreten oder neu hinzukommen. So werden Wolf und Luchs in Mitteleuropa wieder heimisch. Fremdländische Tierarten wie Vielfraß, Waschbär und Marderhund siedeln sich an und konkurrieren mit heimischen Arten.
Solche Wildarten werden bei Bedarf vom Jagdrecht erfasst. Das bedeutet nicht gleichzeitig, dass sie auch bejagt werden dürfen. Einige der im Jagrecht erfassten Wildarten haben keine Jagdzeit. Sie unterliegen aber dadurch der besonderen Fürsorge (Hege) durch den Gesetzgeber und den Jäger.
Wildnutzung
Der Jäger der Steinzeit nutzte fast alle Teile des Wildes. Neben Nahrung und Kleidung lieferte ihm das Wild Ausgangsmaterial zur Fertigung von Werkzeugen, Waffen und Schmuck.
Das 5. Buch Moses (Deuteronomium) enthält eine Katalog der Tiere deren Genuss erlaubt oder verboten ist. Zu dieser Zeit waren demnach „... Hirsch und Gazelle und Damhirsch und Steinbock und Wisent und Antilope und Wildschaf ...“ auf der Speisekarte.
Der tägliche Fleischbedarf der Küche König Salomos umfasste „... zehn Mastrinder und zwanzig Weiderinder sowie hundert Schafe, abgesehen von den Hirschen, Gazellen, Antilopen und dem gemästeten Geflügel ...“ ( 1. Buch der Könige, II 5).
Das Wild hat (außer bei den wenigen verbliebenen Jagdvölkern) heute bei der Deckung des täglichen Bedarfes nur noch geringe Bedeutung.
Die Nutzung als Rohmaterial für Schmuck und Werkzeuge erfolgt nur zu Liebhaberzwecken. Das hochwertige Leder aus dem Fell ( der „Decke“ ) der Boviden wird zu Kleidungsstücken verarbeitet. Der Pelz (der „Balg“) der Raubtiere ist in Mitteleuropa nur wenig gefragt.
In der Bundesrepublik Deutschland wurden im Jahr 2000 über 32.600 Tonnen Wildbret genutzt. Der Wert des erlegten Wildes wird für das Jahr 2000 auf 160 Millionen Euro beziffert. (DJV Handbuch Jagd 2002).
Der Konsum von Wild liegt in Deutschland sehr niedrig: im Jahr 2003 wurden pro Kopf nur rund 900 Gramm Wild verzehrt, bei einem gesamten Fleischverbrauch von 60,8 kg.
Rotwild (Hirsche), Rehwild, Sikawild, Damwild und Schwarzwild (Wildschweine) werden auch als Landwirtschaftliche Nutztiere gehalten.
Der falsche Glaube, durch den Genuss von bestimmten Körperteilen spezieller Wildarten besondere Kräfte zu erlangen hat dazu geführt, daß diese Tierarten in ihrem Bestand stark gefährdert, teilweise sogar der Ausrottung nahe sind. Organisierte Wilderei auch zur Erlangung von Elfenbein und zur Produktion von Souveniers werden durch staatlich gefördertes internationales Wildtiermanagement bekämpft.
Wildkrankheiten
Beim Wild können neben Verletzungen, Vergiftungen, Geschwülsten und Missbildungen parasitäre Krankheiten, bakterielle Krankheiten und Viruskrankheiten auftreten.
Einige der von Parasiten, Viren oder Bakterien verursachten Krankheiten sind Zoonosen d.h. sie sind auf den Menschen übertragbar.
In den Staaten der Europaischen Union regeln Gesetze die Bekämpfung von Wildkrankheiten, den Umgang mit kranken Tieren, die Vorsorge und den Schutz der Verbraucher.
Weblinks
Geschichte des Wildtiermanagements
Internationaler Rat zur Erhaltung der Wildtiere und der Jagd
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