Werk
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Der Begriff Werk (v. althochdt.: werc, verwandt mit griech. ergon Arbeit) bezeichnet
- die einer größeren Aufgabe untergeordnete Arbeit (am Werk sein)
- die menschlichen Tätigkeiten (gute Werke tun, Handwerk, Weidwerk)
- das Kunstwerk als Ergebnis menschlicher schöpferischer Tätigkeit (der Künstler hat das Werk vollbracht)
- als Gesamtwerk, das eine den einzelnen Werken übergeordnete Aussage aufweist
- als einzelnes Werk (z. B. Gemälde, Gedicht, Sinfonie)
- als Werk im Sinne des Urhebergesetzes, siehe Werk (Urheberrecht)
- Verteidigungsanlage, die Teil einer Festung ist, siehe auch Fachbegriffe Festungsbau
- eine technische Anlage, Fabrik, Industrieunternehmen
- ein Mechanismus, durch den etwas angetrieben wird (Uhrwerk, Triebwerk)
- ein Teilwerk einer Orgel, siehe Werk (Orgel)
- eine übergemeindliche christliche Organisation, die sowohl konfessionell gebunden als auch überkonfessionell sein kann (z.B. Hilfswerk, Missionswerk), siehe Werk (christlich)
- die geschuldete Leistung beim Werkvertrag, siehe Werk (Recht)
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