Warschauer Vertrag
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| Bild:Disambig-grau.png | Dieser Artikel befasst sich mit dem Warschauer Militärbündnis, weitere Bedeutungen unter Warschauer Vertrag (Begriffsklärung) |
Bild:Map of Warsaw Pact countries.png Der Warschauer Vertrag, von den westlichen Staaten als Warschauer Pakt bezeichnet, war vom 14. Mai 1955 bis 1991 ein militärischer Beistandspakt des Ostblocks unter der Führung der Sowjetunion. Sein offizieller Name lautete Vertrag über Freundschaft, Zusammenarbeit und gegenseitigen Beistand. Er war der Gegenspieler der NATO im Kalten Krieg.
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Vorgeschichte
Der Warschauer Vertrag war ein Ergebnis der seit 1947 zunehmenden Spannungen zwischen den westlichen Alliierten des Zweiten Weltkriegs und der Sowjetunion. Im Westen wurde die Expansion der Sowjetunion und die Bildung von Satellitenstaaten als massive Bedrohung für die westlichen Demokratien empfunden, welche man durch die Gründung der NATO 1949 einzudämmen versuchte. Die Pariser Verträge vom 5. Mai 1955 bezogen die Bundesrepublik Deutschland in das westliche Verteidigungsbündnis mit ein (Westeuropäische Union); daraufhin reagierte die Sowjetunion ihrerseits mit der Gründung eines eigenen Militärbündnisses, das gegen die NATO gerichtet war. Es ist jedoch zu berücksichtigen, dass die Ostblockstaaten bereits zuvor durch sowjetische Besatzungstruppen im Einflussbereich der UdSSR standen, genauso wie die BRD unter den Einfluss der drei westlichen Besatzungstruppen stand. Die Ostblockstaaten traten vom 11. bis zum 14. Mai 1955 in Warschau (Warszawa) zusammen und erarbeiteten den Warschauer Vertrag, der in der Folge vor allem im Westen abwertend Warschauer Pakt genannt wurde.
Vertragsbestimmungen
Unterzeichnende Staaten waren Albanien (1968 ausgeschieden), Bulgarien, Ungarn, die DDR, Polen, Rumänien, die UdSSR und die ČSSR. Der Wortlaut des Vertrags orientierte sich weitgehend an den Formulierungen des NATO-Kontrakts. Die Mitgliedsstaaten versicherten einander ihren Willen zur Friedenssicherung und zur gegenseitigen militärischen Hilfeleistung im Falle eines Angriffs auf einen oder mehrere der Teilnehmerstaaten (Art. 4). Ein gemeinsames Kommando der nationalen Streitkräfte sollte die Effektivität des Bündnisses sichern (Art. 5). Man muss sich unverzüglich beraten, wenn ein Angriff vorhersehbar ist (Art. 3).
Leistungen und Probleme
Der Warschauer Vertrag erfüllte seinen selbstgestellten Auftrag: es kam nicht zu einem heißen Krieg zwischen der NATO und den Warschauer-Vertrags-Staaten. Inwiefern dies Verdienst des Warschauer Paktes ist, bleibt umstritten. Der Warschauer Pakt sicherte aber zweifelsfrei den Hegemonialanspruch der Sowjetunion gegenüber den anderen Teilnehmerstaaten. Die Stationierung sowjetischer Truppen in fast allen Mitgliedsstaaten und das gemeinsame Oberkommando sorgten dafür, dass die Herrschaft der jeweiligen kommunistischen Partei und die Treue gegenüber der Sowjetunion nicht in Frage gestellt werden konnten. Wann immer einzelne Teilnehmerstaaten den von Moskau vorgegebenen Kurs verlassen wollten, wurde dies als Angriff von außen auf das sozialistische Staaten-System interpretiert und mit einer militärischen Intervention geahndet: In Ungarn (Ungarischer Volksaufstand, 1956) und der ČSSR (Prager Frühling, 1968) schlugen Warschauer-Vertragstruppen nationale Aufstände nieder. Bereits vor der Unterzeichnung des Warschauer Vertrags war der Aufstand vom 17. Juni 1953 in der DDR von Truppen der Sowjetarmee niedergeschlagen worden. Theoretisch und ideologisch untermauert wurde dieses Vorgehen durch die Breschnew-Doktrin (1968).
Auflösung
Im Zuge der von Gorbatschow in der Sowjetunion eingeleiteten Perestroika kamen zunehmend Zweifel am Fortbestehen der Breschnew-Doktrin auf. Mit der Zustimmung Gorbatschows zur Wiedervereinigung Deutschlands 1990 wurde endgültig klar, dass die Sowjetunion nicht mehr gewillt war, Freiheitsbestrebungen in den anderen Warschauer-Vertrag-Staaten gewaltsam zu unterdrücken. Daraufhin begannen die anderen Mitgliedsstaaten auf einen Abzug der sowjetischen Truppen aus ihren Ländern und auf die Auflösung des Warschauer Vertrags zu drängen. Obwohl die sowjetische Führung eine gleichzeitige Auflösung von NATO und Warschauer Vertrag bevorzugt hätte, gab sie schließlich nach. Die militärischen Strukturen wurden am 31. März 1991, der Warschauer Vertrag selbst am 1. Juli 1991 offiziell aufgelöst. Die in der ehemaligen DDR, Polen, der Tschechoslowakei und Ungarn stationierten sowjetischen Truppen wurden abgezogen
Weblinks
- http://www.warschauer-pakt.de/
- http://www.kssursee.ch/schuelerweb/kalter-krieg/kk/warschauerpakt.htm
- http://www.dhm.de/lemo/html/DasGeteilteDeutschland/JahreDesAufbausInOstUndWest/Wiederbewaffnung/warschauerPakt.html



