Volksdeutsche
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Der Ausdruck "Volksdeutsche" bezeichnet jene deutsche Volksgruppen, die bis 1937 außerhalb der deutschen Staaten lebten (Deutsches Reich, Luxemburg, Schweiz, Liechtenstein und Österreich). Beispielsweise die deutschsprachigen Minderheiten, die nach dem 1. Weltkrieg Bürger eines fremdsprachigen Staates wurden, wie Elsässer und Deutsch-Lothringer in Frankreich sowie die deutsche Volksgruppe im heutigen ostbelgischen Eupen-Malmedy usw.
Der zahlenmäßig größte Anteil lebte in Osteuropa (Polen und die Volksliste) und bestand aus den Russlanddeutschen. Sie stammten von einstigen deutschen Auswanderern ab. In ihren Siedlungsgebieten hatten sie teilweise über Jahrhunderte ihre deutsche Identität durch Sprache, Religion und Erziehung bewahrt.
Die so genannten "volksdeutschen Siedlungsgebiete" sind heute größtenteils Geschichte, da deren deutsche Bewohner während des 2. Weltkrieges zu einem großen Teil ausgesiedelt (1940/41 rund 910.000) oder nach dessen Ende geflüchtet sind oder vertrieben wurden und sich mehrheitlich im Gebiet der heutigen Bundesrepublik Deutschland und Österreich niedergelassen haben (1945 rund 800.000) oder bis heute in diese beiden Staaten ausgewandert sind.
Die in ihrer Geburtsregion verbliebenen so genannten "Volksdeutschen" fühlen sich zum Teil bis heute der Deutschen Kulturnation angehörig.
Sie sind aber nicht zu verwechseln mit den Auslandsdeutschen.
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Volksdeutsche Bewegung
Nach dem Ende des I. Weltkriegs und den revolutionären Phasen in der Weimarer Republik bildeten sich eine Reihe von Vereinen, Zusammenschlüssen, Landsmannschaften und Organisationen, die national wie international so genannte "Volksgruppenrechte" für Deutsche ausserhalb Deutschlands forderten. Sie war Teil der Völkischen Bewegung und die Ideologie der Volksgemeinschaft war in ihr dominierend. Sie zielte auf die Zerschlagung der Weimarer Republik und auf die Auflösung der Nachkriegsabkommen in Europa. Ideologische und personelle Überscheidungen gab es zu den Jungkonservativen, der Konservativen Revolution und der Jugendbewegung sowie zu der Deutschen Gildenschaft. Zu den wichtigsten Institutionen gehörte u.a. die "Deutsche Gesellschaft für Nationalitätenrecht", geleitet von Max Hildebert Boehm, und die "Nationalitätenkongresse".
AO der NSDAP
Die NSDAP verfügte neben den einzelnen Gauen mit dem AO auch über einen überregionalen Gau, der sowohl für die so genannten "Volksdeutsche" als auch "Reichsdeutschen" (deutsche Staatsbürger im Ausland) organisiert wurde.
Vgl. auch das SS-Hauptamt "Hauptamt Volksdeutsche Mittelstelle"
Begriff nach 1945
Nach dem Zusammenbruch des Dritten Reiches wird der Begriff Volksdeutsche nur noch ungern verwendet, da dieser Begriff zu sehr an die „völkische” Ideologie der Nazis erinnert. Von dem Bund der Vertriebenen wird der Begriff jedoch weiterhin verwendet, wenn über die Vergangenheit gesprochen wird. Kritiker werfen ihnen daher häufig vor, den Begriff in revisionistischer Intension zu benutzen.
siehe auch
Literatur
- Thomas Casagrande: Die volksdeutsche SS-Division »Prinz Eugen« : Die Banater Schwaben und die nationalsozialistischen Kriegsverbrechen
- Samuel Salzborn und Heribert Schiedel: „Nation Europa“ : Ethnoförderale Konzepte und kontinentale Vernetzung der extremen Rechen [1]



