Völkerrechtlicher Vertrag
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Ein Vertrag im Sinne des Völkerrechts ist eine Abmachung zwischen zwei oder mehreren Staaten in traditioneller Rechtsform. Er setzt, analog zum Vertrag im Privatrecht, die Handlungsfähigkeit der Partner, im völkerrechtlichen Sinne also zumindest eine beschränkte Souveränität der beteiligten Staaten, voraus.
Als Übereinkunft zwischen Staaten ist er zu unterscheiden von Abkommen, die zwischen Regierungen geschlossen werden. Während bei diesen die Unterzeichnung zur Rechtswirksamkeit ausreicht, bedarf es dazu beim Vertrag der Ratifikation. Bei multilateralen Verträgen wird nicht selten ein Quorum von Staaten festgelegt, die ratifiziert haben müssen, bevor der Vertrag für die Erstratifizierenden gültig wird.
Das Völkerrecht hat sich aus multilateralen Verträgen entwickelt (siehe dort).
Im Unterschied zu multilateralen Verträgen sind Geheimverträge nicht selten dazu gedacht, einen bestehenden Rechtszustand zu stören oder zu beseitigen. Daher wurde in Wilsons 14 Punkten die Öffentlichkeit von Friedensverträgen gefordert und die Geheimdiplomatie geächtet. Um Geheimverträge zu verhindern, ist in der Charta der Vereinten Nationen festgelegt, dass alle völkerrechtlichen Verträge bei der UNO angezeigt sein müssen, um von der UNO und dem Internationaler Gerichtshof anerkannt zu werden.
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Vertragsverhandlungen
Völkerrechtliche Verträge werden meist zunächst von Diplomaten in ständigem Kontakt mit ihren Regierungen ausgehandelt. Wenn Einigkeit über den Vertragswortlaut besteht, werden sie von den Unterhändlern paraphiert, danach von Regierungsmitgliedern unterzeichnet und schließlich von den legislativen Organen ratifiziert.
Internationales Vertragsrecht
Die Wiener Konvention über völkerrechtliche Verträge (Vienna Convention on the Law of Treaties - VCLT) vom 22. Mai 1969 schrieb einerseits das bisherige Völkerrecht zu Verträgen fest und ergänzte es nur geringfügig. Dennoch sind die USA dieser Konvention, die am 27. Januar 1980 in Kraft getreten ist, nicht beigetreten, doch fühlen sie sich, insoweit sie nur Ausformulierung vorher bestehenden Rechtes ist, daran gebunden.
Siehe auch
Friedensvertrag Liste bedeutender Friedensschlüsse
Weitere Listen von Verträgen findet man unten unter Einordnung: "Vertrag" und "Völkerrechtlicher Vertrag".
Weblinks
englischer Text der Wiener Konvention bei Wikisource
Seite der UNO zur Wiener Konvention



