Verkehrslandeplatz
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In der Kategorisierung von Flugplätzen werden luftrechtlich Flughäfen, Verkehrslandeplätze und Segelfluggelände unterschieden. Verkehrslandeplätze der Kategorie A obliegen einer Betriebspflicht. Sie müssen also im Rahmen von veröffentlichten Öffnungszeiten der Allgemeinen Luftfahrt zur Verfügung stehen. Verkehrslandeplätze der Kategorie B sind Sonderlandeplätze und können nur nach Anfrage und Einwilligung des Betreibers bzw. Eigentümers genutzt werden.
Der Flughafen Bayreuth und der Flugplatz Borkenberge sind z. B. Verkehrslandeplätze.



