Vergeltungswaffe
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Als V-Waffen (Vergeltungswaffen) bezeichnete man in der Zeit des Nationalsozialismus insbesonders die Fliegende Bombe Fieseler Fi-103 (auch V1) und die Großrakete A4 (auch V2).
Sie sollten als Wunderwaffen eine entscheidende Wende im Zweiten Weltkrieg bringen. Ihre militärisch-strategische Wirkung war gering, aber die psychologische Wirkung auf die eigene Bevölkerung und den Feind enorm. Manche Vergeltungswaffen, die teilweise auch Fehlkonstruktionen waren, kamen jedoch kaum oder sogar überhaupt nicht zum Einsatz.
Die V-Waffenreihe reichte von den beiden oben genannten V-1, die als welt-erster Marschflugkörper mit Sprengkopf anzusehen ist, angetrieben durch ein Staustrahltriebwerk mit intermittierender Klappenmechanik und getragen von kurzen Stummelflügeln, die von Kurskreiseln gesteuert wurden, und V-2, die die erste autarke, weltraumfähige Rakete mit vier im Abgasstrahl integrierten Strahlrudern war und als Grundlage aller SU- und US-Raketen nach dem Zweiten Weltkrieg diente, über weitere Vergeltungswaffen, deren Nummerierung offiziell bis zu V-7 fortgeschritten war, laut verantwortlichem Verwalter für "Geheime Reichssachen" in Berlin, Wilhelm Landig.
Die US-Aktion Paperclip, also das gezielte Suchen und in die USA Verbringen aller deutschen Entwicklungen, Erfindungen und Patente, derer man 1945 habhaft werden konnte, nach US-Angaben über 40 Flugzeugladungen allein an Dokumentation, ohne Gebrauchsmuster und andere Erbeutungen, hat bis heute nicht alle weiteren V-Waffen-Entwicklungen des Deutschen Reiches von damals aus verhängter US-Geheimhaltung dazu "deklassifiziert". Die Flugkreisel, Flugscheiben und weitere Entwicklungen, darunter auch SS-Eigenentwicklungen im Raum Prag auf dortigen Flugplätzen, sind offiziell bis heute in den USA völlig "unbekannt".
Siehe auch: Wunderwaffe
V1 (Fliegende Bombe), V2 (A4 Rakete), V3 (Hochdruckpumpe)



