Gebrauchstauglichkeit
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Gebrauchstauglichkeit oder Usability bezeichnet den Eignungsgrad einer Sache oder eines Systems in Bezug auf seinen Verwendungszweck in einem bestimmten Benutzungskontext. Die Gebrauchstauglichkeit beruht unter anderem auf Gebrauchseigenschaften und den Bedürfnissen des Nutzers; somit gibt es neben einer objektiven Beurteilung auch eine subjektive Beurteilung, die von Individuum zu Individuum sehr unterschiedlich ausfallen kann.
Allgemein
Die Definition der Gebrauchstauglichkeit ist in DIN 55350-11, 1995-08, Nr. 4 geregelt. Demnach ist unter Gebrauchstauglichkeit die Eignung eines Gutes zu verstehen im Hinblick auf seinen bestimmungsgemäßen Verwendungszweck; diese Eignung beruht auf subjektiv und nicht objektiv feststellbaren Gebrauchseigenschaften. Die Beurteilung der Gebrauchstauglichkeit leitet sich aus individuellen Bedürfnissen ab.
Geläufiger ist allerdings die englische Übersetzung Usability und die Definition der ISO 9241 (dort spezialisiert auf Software), wonach die Gebrauchstauglichkeit sich aus Effektivität, Effizienz und Zufriedenheit zusammensetzt.
Bauwesen
Wenn ein Bauwerk oder Bauteil uneingeschränkt die Anforderungskriterien an seine Benutzbarkeit erfüllt, dann ist die Gebrauchstauglichkeit erfüllt. Anforderungskriterien sind zwar allgemein in den Normen vorgegeben, diese sollten aber insgesamt zusammen mit dem Auftraggeber festgelegt werden.
Die Stahlbetonnorm in Deutschland beinhaltet z.B. als Kriterien Verformungs- und Durchbiegungsbegrenzungen, Rissbreitenbeschränkungen sowie Vorgaben für den Ausschluss von Schädigungen des Betons durch übermäßige Druckbeanspruchung und Begrenzung der Stahlspannungen bei nicht ruhender Belastung. Weitere Kriterien wie z. B. Wasserdichtigkeit oder Schwingungsanfälligkeit können vereinbart werden.
Siehe auch
Siehe Benutzerfreundlichkeit für eine detailliertere Darstellung, weitere Verweise und Links.
- Barrierefreies Internet (Accesibility)
- Industrieanthropologie
- ISO 9241
- ISO 13407



