Urheber

aus Freepedia, der freien Wissensdatenbank

Ein Urheber (Autor) ist eine Person, die ein literarisches oder künstlerisches Erzeugnis geschaffen hat und auch derjenige, von welchem ein anderer ein Recht ableitet.

Im Strafrecht wird unter dem Urheber des Verbrechens (Auctor delicti) im Gegensatz zu dem Gehilfen (Socius delicti) derjenige verstanden, in dessen Person und Handlung sich der Tatbestand des Verbrechens vollständig in objektiver wie in subjektiver Hinsicht vereinigt findet. Das deutsche Strafgesetzbuch hat diese Bezeichnung nicht beibehalten. Es bezeichnet insbesondere den so genannten intellektuellen Urheber als Anstifter.

Siehe auch



Views
'Persönliche Werkzeuge
Werkzeuge
Ähnliche Links