Urgroßmutter

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Eine Urgroßmutter (auch: Uroma) einer Person ist eine Frau aus dem Personenkreis der Urgroßeltern dieser Person. Die Urgroßmutter ist die Mutter der jeweiligen Großeltern.

Urgroßmutter---Urgroßvater |  Urgroßmutter---Urgroßvater 
  |________________|              |_______________|
         |                              |                 
    Großmutter---------------------Großvater        :
         |______________________________|           :
            |                                       : 
           Mutter---------------------------------Vater 
            |_______________________________________|
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                        |
                   Person A


Jede Person hat in der Regel 4 biologische Urgroßmütter: Die beiden Großmütter der Mutter und die beiden Großmütter des Vaters. Die im Erbrecht wichtige Zahl der vermittelnden Geburten zwischen dem (Urenkel) A und der Großmutter beträgt drei.


Siehe auch: Verwandtschaftsbeziehung



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