Urgroßmutter
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Eine Urgroßmutter (auch: Uroma) einer Person ist eine Frau aus dem Personenkreis der Urgroßeltern dieser Person. Die Urgroßmutter ist die Mutter der jeweiligen Großeltern.
Urgroßmutter---Urgroßvater | Urgroßmutter---Urgroßvater |________________| |_______________| | | Großmutter---------------------Großvater : |______________________________| : | : Mutter---------------------------------Vater |_______________________________________| | | Person A
Jede Person hat in der Regel 4 biologische Urgroßmütter: Die beiden Großmütter der Mutter und die beiden Großmütter des Vaters.
Die im Erbrecht wichtige Zahl der vermittelnden Geburten zwischen dem (Urenkel) A und der Großmutter beträgt drei.
Siehe auch: Verwandtschaftsbeziehung



