Umbettung
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Der Ausdruck Umbettung bezeichnet die Verlagerung der Überreste von bestatteten Toten an einen anderen Bestattungsort.
Anlässe für Umbettungen sind zum Beispiel
- die gewünschte Zusammenführung von an verschiedenen Orten bestatteten Familienangehörigen oder von Kriegsopfern,
- aber auch die Rehabilitation von ehemals verfolgten Staatsbürgern oder die Verfemung vormals geehrter Persönlichkeiten
- oder als Einleitung einer Seligsprechung. Die Exhumierung und anschließende neuerliche Bestattung an einem Ort der künftigen Verehrung ist Voraussetzung dafür.
Die Umbettung muss von den Angehörigen und der abgebenden sowie der aufnehmenden Friedhofsverwaltung genehmigt werden. Die Genehmigung wird aber im Allgemeinen nur erteilt, wenn die Umbettung im öffentlichen Interesse liegt, da die Ruhe des Verstorbenen nicht gestört werden soll. Die Bestimmungen sind in der Friedhofsordnung der jeweiligen Friedhofsverwaltung festgelegt.
Siehe auch: Ruhefrist, Bestattung, Beinhaus, Friedhof, Leiche, Tod.



