Sturmwarnung

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Sturmwarnungen werden sowohl an Meeresküsten als auch an größeren Binnengewässern von den meteorologischen bzw. Wetterdiensten gemeinsam mit dem Küstenfunk bzw. dem allgemeinen Rundfunk generiert.
In Regionen des Fremdenverkehrs sind oft auch die Gemeinden bzw. Informationsdienste eingebunden, sowie Segelschulen, Wasserrettung oder ähnliche Organisationen.

Bei voraussichtlichem Auftreten von "Starkwind" (in Deutschland und Österreich etwa ab 6-7 Beaufort, d.h. 39-61 km/h) oder Sturm (ab 8 Bft. oder 62 km/h), der im Rahmen des regelmäßigen Wetterberichts prognostiziert wird, muss die entsprechende Art der Warnung ausgestrahlt werden.

Auf der internationalen Seenotfrequenz (2182 Hz) herrscht gemäß einer weltweiten Vereinbarung 3 Minuten nach jeder vollen und halben Stunde absolute Funkstille. Sie ist für Warn- und Sicherheits-Durchsagen und auch für Notrufe gedacht.
Außerdem wird die Sturmwarnung meistens über die Seenotfrequenz angekündigt.

An kleinen Seen kann auch akustisch oder mit Signalflaggen gewarnt werden. Auf dem Wasser befindliche Boote und Yachten müssen daraufhin unverzüglich die Nähe eines schützenden Ufers aufsuchen.
Optische Sturmwarnungen gibt es auch an den Küsten mit international festgelegten Signalen, wobei die Sturmwarnstellen in der Seekarte, dem Seehandbuch und dem Leuchtfeuerverzeichnis enthalten sind. Diese Signale werden jedoch langsam durch Funkwarnungen verdrängt. Ihr Schema lautet (von oben nach unten):

  • gelb + grün (Starkwind)
  • rot + rot (Sturm aus West bis Nord)
  • rot + gelb (Nord bis Ost)
  • gelb + rot (Ost bis Süd)
  • gelb + gelb (Süd bis West).

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