Studentenwerk

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Inhaltsverzeichnis

Aufgaben

Ein Studentenwerk ist an einem Hochschulstandort zuständig für die sozialen, wirtschaftlichen und kulturellen Belange der Studenten. In der Praxis übernehmen die Studentenwerke in Deutschland dabei folgende Aufgaben:

  • Betrieb von Mensen und Cafeterien mit günstigen Preisen
  • Verwaltung und Betrieb von Wohnheimen
  • Studienfinanzierung im Rahmen des BAföG und darüber hinaus
  • psychologische und soziale Beratungen
  • kulturelle Angebote

Gerade die letzten Angebote werden von den unterschiedlichen Studentenwerken verschieden stark wahrgenommen.

Rechtsform und Finanzierung

Studentenwerke sind von den Hochschulen unabhängige, rechtlich selbstständige Einrichtungen und arbeiten meist in der Rechtsform der Anstalt des öffentlichen Rechts, wobei ihre Arbeit in den Bildungsbereich fällt und daher durch Landesgesetze (Studentenwerksgesetze, Landeshochschulgesetze) geregelt ist. Sie finanzieren sich aus Zuschüssen des Staates (i.d.R. Bundesländer, manchmal auch der Bund selbst), aus Sozialbeiträgen, die alle Studierenden bezahlen müssen und aus Umsätzen, z.B. Einnahmen in der Mensa oder Mietbeträge.

Neben dem BAföG, das als direkte, individuelle Studienfinanzierung gesehen werden kann, sind Studentenwerke durch den staatlichen Zuschuss ein weiteres Mittel der Studienfinanzierung, die in diesem Fall als indirekte Studienfinanzierung bezeichnet wird.

Gremien

Studentenwerke werden von hauptamtlichen Geschäftsführern geleitet, in grundsätzlichen Fragen entscheiden jedoch ehrenamtliche Gremien (Vorstand, Verwaltungsrat), die auch für die Aufsicht über die Geschäftsführung zuständig sind. Mitglieder in diesen Gremien sind, je nach Bundesland, Vertreter der Hochschulen, der Studierendenschaft, der Bediensteten des Studentenwerks, der Landesregierungen oder externe Personen.

Bundesweiter Zusammenschluss

Die 61 Studentenwerke in Deutschland haben sich zum Deutschen Studentenwerk zusammengeschlossen, um zum einen Wissen und Erfahrung auszutauschen und zum anderen bundesweit sozialpolitische Interessen der Studierenden zu vertreten.

Internationaler Vergleich

Die wirtschaftliche und soziale Betreuung von Studenten ist international sehr unterschiedlich gelöst, wobei das deutsche Systemn der von den Hochschulen losgelösten, selbstständigen Betreuungseinrichtungen eher selten ist. In vielen Ländern werden die hier beschriebenen Aufgaben, insbesondere die Verwaltung und der Betrieb von Mensen und Wohnheimen, von den Hochschulen selbst übernommen. In anderen Fällen werden solche Einrichtungen - hier dann vor allem Wohnheime - von den Studentenvertretungen betrieben.

Mit Deutschland vergleichbar ist vor allem das französische System. Hier gibt es das ebenfalls von den Hochschulen losgelöste "Centre national des œuvres universitaires et scolaires (CNOUS)". Diese ist allerdings im Unterschied zu den deutschen Studentenwerken zentral organisiert. Ebenfalls ans deutsche System erinnern teilweise die englischen Colleges.

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