Streik

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Ein Streik ist eine kollektive Arbeitsniederlegung (Verweigerung), um bestimmten Forderungen Nachdruck zu verleihen. Hierbei übt der Streikende sein Rückbehaltungsrecht der Leistung aus. Arbeitgeber können mit Aussperrung antworten.


Inhaltsverzeichnis

Historisches

Der wohl erste Streik in der Geschichte der Menschheit wurde beim Bau des Totentempels in Medinet Habu dokumentiert. Am zehnten Tag, im zweiten Monat der Winterzeit im Jahr 29 der Regentschaft des Pharao Ramses III. (etwa Mitte November im Jahr 1159 v. Chr.) legten einige hungrige Arbeiter ihre Bautätigkeit nieder. Zu dieser Zeit wurden die Arbeiter auf der Basis von Getreideeinheiten, also mit Lebensmitteln bezahlt.

Der Schlachtruf dieses Streiks wird mit "Wir sind hungrig!" in einem Papyrus des Schreibers Neferhotep dokumentiert. Dieser Papyrus wird heute in Turin unter der Nummer 1875 aufbewahrt.

Allgemeines

Das Streikrecht wird in Deutschland aus Art. 9 Abs. 3 des Grundgesetzes hergeleitet. Träger dieser Arbeitskampfmaßnahme dürfen nur die Gewerkschaften sein. Von nicht anerkannten Arbeitnehmervertretungen, welche nicht notwendigerweise Gewerkschaften sein müssen, getragene Streiks - also spontane Arbeitsniederlegungen - werden häufig als "wilde Streiks" bezeichnet. In Deutschland sind diese seit einiger Zeit rechtswidrig. Gleichwohl werden sie als Kampfmittel eingesetzt, wenngleich auch anders deklariert (etwa als betriebliche Informationsveranstaltungen), so zuletzt im Oktober 2004 bei Opel in Bochum. 1975/76 dauerte ein sog. wilder Streik und eine begleitende Werksbesetzung in einer Zementfabrik in Erwitte (Westfalen) 449 Tage. Sowohl der Streik als auch die Gegenmaßnahmen der Firma (Kündigungen) wurden später vom Bundesarbeitsgericht als rechtswidrig verworfen. Dessen Rechtsprechung war in solchen Fragen oft krassen Schwankungen unterworfen.

Man unterscheidet zwischen dem Warnstreik, einer relativ kurzen Arbeitsniederlegung, und einem regelrechten Streik. Ein solcher ist erst nach Auslaufen des gültigen Tarifvertrags zulässig. Erst wenn die Tarifverhandlungen offiziell für gescheitert erklärt und - in den meisten Tarifbereichen - der Schlichtungsspruch einer neutralen Schlichtungskommission abgelehnt worden ist, erlischt die Friedenspflicht. Die Einleitung eines Streiks bedarf zudem noch von gewerkschaftlicher Seite des Streikbeschlusses des Hauptvorstands. In der Regel wird zuvor auch eine Urabstimmung durchgeführt, in der 75 Prozent der betroffenen Gewerkschaftsmitglieder für den Streik stimmen müssen.

Vor den Toren der bestreikten Betriebe stehen in der Regel sog. Streikposten. Diese sollen zum einen zum Ausdruck bringen, dass der Betrieb bestreikt wird, zum anderen sollen sie arbeitswillige Arbeitnehmer von der Arbeit abhalten.

Arbeitnehmer, die gleichwohl in dem bestreikten Betrieb arbeiten, werden von den Streikenden als Streikbrecher bezeichnet. Sie erhalten gelegentlich vom Arbeitgeber eine Prämie ("Streikbrecherprämie").

Der erste Streik Deutschlands fand 1329 in Breslau statt: damals streikten die Gürtlergesellen für ein Jahr. Zum ersten bekannten Streik der Geschichte kam es 1156 v. Chr. in Medinet Habu in Ägypten. Die mit dem Bau des Totentempels von Ramses III. beschäftigten Arbeiter legten die Arbeit nieder, weil sie zwei Monate lang nicht entlohnt worden waren.

In der Schweiz gilt der "Arbeitsfrieden". Er ist begründet auf ein Friedensabkommen zwischen Arbeitgeber- und Arbeitnehmerverbänden aus dem Jahr 1937. Streiks finden daher in der Schweiz nur selten statt.

Politische Streiks

In Italien ist der Streik ein anerkannter Ausdruck der politischen Willensäußerung (etwa gegen Berlusconi).

In Deutschland sind politische Streiks verboten. Begründet wird dies damit, dass in einer parlamentarischen Demokratie die politische Willensentscheidung durch die dafür vorgesehenen Organe in dem verfassungsmäßig vorgesehenen Verfahren frei von Zwängen zu treffen sei.

Der Generalstreik nach dem Kapp-Putsch 1920 in Deutschland führte zu dessen Niederschlagung. In diesem Falle war die Demokratie bedroht und wurde durch den Generalstreik verteidigt. Die Pariser Mai-Unruhen von 1968 und der anschließende Generalstreik führten zu Neuwahlen, Lohnerhöhungen und einer Hochschulreform in Frankreich.

Streiks außerhalb des Arbeitslebens

Es gibt auch Streiks außerhalb des Arbeitslebens. Sie zeichnen sich dadurch aus, dass sich die Beteiligten den üblichen Abläufen oder Geschehnissen bewusst und gezielt verweigern oder diese behindern, um bestimmte Forderungen deutlich zu machen oder ihnen Nachdruck zu verleihen. So werden bei Studentenprotesten häufig Betrieb der Universität und Lehrveranstaltungen bestreikt, obwohl ja eigentlich die Studenten selbst das "Produkt" der Universität sind. Einen Konsum-Streik stellen der Boykott und der Kauf-Nix-Tag dar.

Bummelstreik

Beim sog Bummelstreik oder auch Dienst nach Vorschrift besteht der Streik daraus, zwar nach Vorschrift zu arbeiten, die Vorschriften aber (im Gegensatz zur sonstigen Praxis) dermaßen exakt, bürokratisch und wörtlich auszulegen, dass Arbeitsabläufe erheblich verlangsamt werden.

Streikformen

Zwangsschlichtung

Eine Alternative zum Streik ist die Zwangsschlichtung, bei der die Konfliktparteien den Spruch eines gemeinsam bestimmten Schlichters von vornherein anerkennen. In US-Bundesstaaten, wo Streiks zugunsten von Zwangsschlichtung im Arbeitskampf verboten sind, sind die Löhne nicht niedriger als in den streikenden Bundesstaaten. Befürworter der Zwangsschlichtung weisen darauf hin, dass durch die geringeren Produktivitätsverluste der Zwangsschlichtung langfristig sogar höhere Löhne gezahlt werden könnten (aber nicht werden).

Oben Genanntes lässt offensichtlich keinen Rückschluss auf die Nichtnotwendigkeit von Streiks zu. In Deutschland erhalten viele Nichtgewerkschaftler denselben Lohn wie Tarifgebundene, eben damit sie keine Gewerkschaftsmitglieder werden.

Atypisch Beschäftigte

In Österreich streikten 2004 erstmals atypisch Beschäftigte, und zwar die einer Wiener Fahrradbotenfirma, der Anteil atypischen Beschäftigten an den Beschäftigungsverhältnissen ist rund 40 Prozent. Diese atypischen Beschäftigten waren nicht bereit, relative Verschlechterungen hinzunehmen: der Unternehmer erhöhte die Preise für den Kunden und gab die Erhöhung nicht an die Fahrer weiter, die bislang mit einem bestimmen Prozentsatz an den Aufträgen beteiligt waren. Ein Großteil der Fahrer wurde ausgesperrt, die Märzlöhne waren im April noch ausständig, die Ankündigung einer Betriebsratswahl wurde unterbunden. Die Gewerkschaft der Privatangestellten (GPA) unterstützt die Streikenden.

Filme

  • Statschka [Streik], Regie: Sergeij M. Eisenstein, UDSSR 1924
  • Brüder, Regie: Werner Hochbaum, Deutschland 1929 - Über den Generalstreik im Hamburger Hafen 1896/97
  • Salt of the Earth, Regie: Herbert J.Biberman, USA 1953, Langer Streik der Bergarbeiter in Silver City
  • La Reprise du travail aux usines Wonder, Regie: Jacques Willemont Frankreich 1968 - Kurzer Film über die Wiederaufnahme der Arbeit nach dem Mai 68
  • Harlan County, U.S.A., Regie: Barbara Kopple, USA 1976

"Die Kumpels streikten dreizehn Monate, um den Minenbesitzern den ersten Tarifvertrag in der Geschichte des Kohlebergbaus in ihrem County abzuringen. Dabei mussten sich die Kumpels nicht nur gegen die Besitzer und Aktionäre durchsetzen, sondern auch gegen bewaffnete Streikbrecher und Provokateure sowie nicht zuletzt gegen eine korrupte Gewerkschaftsführung." Daniel Krönke

Siehe auch

Bild:Wikiquote-logo.png Wikiquote: Streik – Zitate


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