Straßenverkehr

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Der Straßenverkehr ist die auf den öffentlichen Straßen, Wegen und Plätzen stattfindende Bewegung von Personen und Fahrzeugen (siehe auch Straßen- und Wegebau).

Der Straßenverkehr wird durch Fußgänger, Fahrzeuge ohne Motor (Fahrrad, Fuhrwerke) und durch Motorkraft bewegte Fahrzeuge (Kraftfahrzeuge) wahrgenommen (Kraftverkehr).

Der Straßenverkehr ist einer der größten Dienstleister in Deutschland und zugleich eine der wichtigsten Infrastruktureinrichtungen, siehe dazu auch Verkehrsinfrastruktur.

Anderseits verursacht der Verkehr viele Sach- und Personenschäden (Verkehrstote und Verletzte). In Deutschland sterben ca. 6000 Personen pro Jahr im Straßenverkehr, weltweit sind es ca. 1,2 Mio.

Wegen seines hohen Gefährdungspotentiales ist die Teilnahme am Straßenverkehr ordnungsgesetzlich stark reglementiert. Die wichtigsten gesetzlichen Grundlagen sind das Straßenverkehrsgesetz (StVG), die Straßenverkehrsordnung (StVO), die Fahrerlaubnisverordnung (FeV) und die Straßenverkehrszulassungsordnung (StVZO).

Die Baulast von Straßen als Grundlage des Straßenverkehrs ist zwischen den Bund, den Ländern und Gemeinden aufgeteilt. In einigen Bundesländern gibt es auch die Kreise als Straßenbaulastträger. Fernstraßen allein obliegen der Bundesbaulast, alle anderen werden den Ländern und den Gemeinden (die grundsätzlích die Träger der Straßenbaulast sind) zugeordnet. Das Straßen- und Wegerecht ist regelmäßig Landesangelegenheit. Die Entscheidung über den Aus- oder Neubau von Bundesstraßen, Bundesautobahnen, Schienenstrecken und Wasserwegen erfolgt langfristig mit Hilfe des sog. Bundesverkehrswegeplanes (BVWP).

Ein theoretisches Modell des Straßenverkehrsflusses ist das Nagel-Schreckenberg-Modell.



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