Agglomeration

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Bild:Disambig-grau.png Dieser Artikel behandelt eine Zusammenballung von Menschen, Infrastruktur, Industrie, Handel und Dienstleistungsgewerbe in einer Region. Für Agglomerieren als eine der vier Prozeßhauptgruppen der mechanischen Verfahrenstechnik, siehe Agglomerieren (Verfahrenstechnik).

Eine Agglomeration (lat. agglomerare „fest anschließen“) ist nach Definition der UNO von 1998 eine Kernstadt, die einen suburbanen Rand oder zumindest dicht besiedeltes Gebiet besitzt, das außerhalb der Stadtgrenzen liegt, aber direkt an sie angrenzt. Eine einzelne solche Agglomeration kann aus mehreren Städten mit ihren jeweiligen Vorstadtgürteln bestehen, wobei gesetzliche Grenzen keine Rolle spielen. Andere häufig verwendete Bezeichnungen für solch ein Gebiet sind Stadtregion und Ballungsraum/-gebiet. Zwar meinen diese Begriffe eigentlich das gleiche, doch gibt es je nach Auslegung kleine Bedeutungsnuancen. So beinhaltet die Stadtregion im Gegensatz zu den weiter gefassten Begriffen Großregion, Metropolregion oder Wirtschaftsregion nicht deren ländlich geprägte periphere Teilräume, sondern nur die unmittelbare, dicht bebaute Umgebung der Kernstadt. Dieser Definition gleicht mit anderen Worten letztlich aber auch der Agglomerations-Definition der UNO.

Nach welchen Kriterien Zahlen für sämtliche dieser Begriffe berechnet werden, hängt aber letztendlich von der jeweiligen Gesetzesdefinition oder von den Institutionen ab, welche derartige Berechnungen zur Verfügung stellen. Ein oft verwendetes Kriterium ist die Pendlerrate. Pendelt ein gewisser Prozentsatz der Bevölkerung von Umlandgemeinden in die Kernstadt, so wird diese auch zur Agglomeration gezählt, obwohl baulich keine Verbindung zwischen dieser Gemeinde und der Kernstadt besteht. Da dies der Definition der UNO widerspricht, aber häufig, und in unterschiedlichem Maße, Gang und Gebe bei der Berechnung von Agglomerations-Einwohnerzahlen ist, erklärt dies die Tatsache, dass verschiedene Erhebungen selten den gleichen Wert ergeben. Besonders stark variieren die Zahlen bei Gebieten mit unzureichender statistischer Erfassung der Einwohner, sowie bei Kernstädten mit einem stark überhöhten Arbeitsplatzangebot im Verhältnis zu deren Bevölkerung.

Man unterscheidet zudem zwischen polyzentrischen und monozentrischen Agglomerationen. Je nach dem, ob ein oder mehrere Zentren existieren.

Inhaltsverzeichnis

regionale Definitionen

Die Definition von Agglomerationen kann allerdings von Land zu Land anders im Gesetz verankert sein, was allerdings nur bei Rechtsfragen im jeweiligen Land von Bedeutung ist. An der Definition der UNO, nach welcher Einwohnerzahlen von Agglomerationen für internationale Statistiken ermittelt werden, ändert das allerdings nichts.

In Deutschland ist der Begriff Agglomeration kaum normiert, wird aber in verschiedenen Kontexten verwendet. So ist bei Verkaufsflächen über 700 m², welche im Regelfall als raumwirksam angesehen werden, eine Untersuchung der Auswirkung auf die Raumordnung und Regionalplanung vor Genehmigung zwingend erforderlich. Eine Agglomeration von Einzelhandelsflächen kann auch dann raumwirksam sein, wenn nur die Summe, nicht jedoch die einzelnen Teile, eine Verkaufsläche von 700 m² überschreiten. Als Einzelhandelsagglomerationen zählen daher auch Einkaufszentren, Fachmarktzentren oder Factory Outlet Center.

In der Schweiz hingegen ist der Begriff vom Bundesamt für Statistik exakt festgelegt:

  • a) Agglomerationen sind zusammenhängende Gebiete mehrerer Gemeinden mit insgesamt mindestens 20'000 Einwohnern.
  • b) Jede Agglomeration besitzt eine Kernzone, die aus der Kernstadt (als Städte zählen Gemeinden mit mindestens 10.000 Einwohnern) und gegebenenfalls weiteren Gemeinden besteht, von denen jede mindestens 2'000 Arbeitsplätze insgesamt und mindestens 85 Arbeitsplätze pro 100 wohnhafte Erwerbstätige aufweist. Diese Gemeinden müssen ferner entweder mindestens 1/6 ihrer Erwerbstätigen in die Kernstadt entsenden oder mit dieser baulich verbunden sein oder an sie angrenzen.
  • c) Eine nicht der Kernzone zugehörige Gemeinde wird einer Agglomeration zugeteilt, wenn:
    • mindestens 1/6 ihrer Erwerbstätigen in der Kernzone arbeitet und mindestens drei der fünf folgenden Kriterien erfüllt sind:
      • 1.) Baulicher Zusammenhang mit der Kerngemeinde; Baulücken durch Nichtsiedelgebiet (Landwirtschaftsflächen, Wald) dürfen 200 Meter nicht überschreiten.
      • 2.) Die kombinierte Einwohner-/Arbeitsplatzdichte je Hektare Siedlungs- und Landwirtschaftsfläche (ohne Alpweiden) übersteigt 10.
      • 3.) Das Bevölkerungswachstum im vorangegangenen Jahrzehnt lag um 10 Prozent über dem schweizerischen Mittel. (Dieses Kriterium findet nur Anwendung für Gemeinden, die noch keiner Agglomeration angehört haben; für bestehende Agglomerationsgemeinden gilt es unabhängig vom erreichten Wert als erfüllt).
      • 4.) Mindestens 1/3 der wohnhaften Erwerbstätigen arbeitet in der Kernzone. Schwellengemeinden, die an zwei Agglomerationen angrenzen, erfüllen dieses Kriterium auch dann, wenn mindestens 40% der Erwerbstätigen in beiden Kernzonen zusammen arbeiteten und auf jede einzelne mindestens 1/6 entfällt.
      • 5.) Der Anteil der im 1. Wirtschaftssektor Erwerbstätigen darf das Doppelte des gesamtschweizerischen Anteils nicht überschreiten.

Verhältnis innerhalb einer Agglomeration

Agglomerationen sind in den seltensten Fällen in einer politischen Verwaltungseinheit zusammengefasst. Im Regelfall herrscht zwischen Kernstadt und politisch eigenständigen Vororten ein starker politischer Gegensatz, der in manchen Fällen durch traditionelle Rivalitäten, fast immer aber durch die sozialen, fiskalischen und siedlungsstrukturellen Auswirkungen der Suburbanisierung verstärkt wird.

Durch die anhaltende intraregionale Bedeutungs- und Bevölkerungsverschiebung zugunsten des Umlands, die Akkumulation sozial Benachteiligter in den Kernstädten, die Bereitstellung bzw. Finanzierung stadtregional bedeutsamer Infrastruktur (z.B. Verkehrsnetze, Kultur- und Freizeiteinrichtungen) durch die Kernstädte ohne finanzielle Beteiligung der davon profitierenden Vororte sowie den ruinösen Wettbewerb um die Ansiedlung von Unternehmen (Gewerbesteuer-Dumping) geraten die Kernstädte in immer größere Schwierigkeiten. Die finanzielle und funktionale Auszehrung kann eine Kernstadt so weit schwächen, dass sie zur Erfüllung ihrer gesamtregionalen Zentralfunktionen nicht mehr in der Lage ist, was letztlich der gesamten Stadtregion einschließlich der Vororte schadet.

Zur Schaffung eines gerechten Interessenausgleichs innerhalb der Stadtregion und zur Koordination der Stadtregion im überregionalen Wettbewerb gibt es in zahlreichen Stadtregionen Institutionen zu interkommunalen Kooperation:

Freiwillige Kooperationen

  • Gemeinschaftliche Kooperationen privaten Rechts (GmbH u.a.)
  • Regionalkonferenzen, Regionalforen u.a.

Verbandsmodelle

Gebietskörperschaftliche Modelle

Agglomerationen in einzelnen Ländern

Deutschland

Liste der größten Agglomerationen Deutschlands. Aufgeführt sind sämtliche Agglomerationen über 1.000.000 Einwohner. Die Einwohnerzahlen beziehen sich auf den 1. Januar 2005. Für die Metropolregionen siehe Tabelle der deutschen Metropolregionen

Rang Name Einwohner
1. Essen* 5.800.000
2. Berlin 4.262.480
3. Stuttgart 2.650.000
4. Hamburg 2.600.000
5. München 1.950.000
7. Frankfurt am Main 1.925.000
8. Köln 1.850.000
9. Mannheim 1.600.000
10. Düsseldorf 1.325.000
11. Nürnberg 1.050.000
14. Hannover 1.025.000

Österreich

   Stadt Agglomeration beinhaltet (nur die größten genannt)
1 Wien 1.825.287 Klosterneuburg, Mödling, Schwechat, Perchtoldsdorf
2 Graz 290.629 Gratkorn
3 Linz 270.770 Traun, Leonding, Pasching
4 Salzburg 210.276 Freilassing (in Bayern), Wals-Siezenheim, Grödig
5 Innsbruck 183.120 Rum, Völs, Zirl
6 Bregenz-Dornbirn 180.737 Lustenau, Hard
7 Klagenfurt 100.416 Maria Saal
8 Wels 77.997 Marchtrenk, Gunskirchen, Thalheim
9 Villach 68.608 Fellach
10 Wiener Neustadt 66.168 Sollenau, Felixdorf, Neudörfl (im Burgenland)
11 St. Pölten 63.519 Pottenbrunn
12 Steyr 57.778 Sierning, Garsten
13 Feldkirch 57.768 Rankweil, Frastanz

Stand: 2001

Schweiz

Seit 1930 werden alle zehn Jahre die städtischen Agglomerationen anhand der Ergebnisse der Volkszählungen statistisch neu abgegrenzt. Seit 1980 werden bei grenzüberschreitenden Agglomerationen auch die im Ausland liegenden Gemeinden berücksichtigt, was bei Basel, Genf und Lugano von Bedeutung ist.

Die 10 grössten Agglomerationen der Schweiz laut Bundesamt für Statistik (In Klammern die Bevölkerungszahl ohne ausländischen Teil):

Rang Zentrum Agglomeration (2000)
1. Zürich 1'080'728
2. Basel 731'167 (479'308)
3. Genève 645'608 (471'314)
4. Bern 349'096
5. Lausanne 311'441
6. Luzern 196'550
7. St. Gallen 146'385
8. Lugano 136'032 (120'800)
9. Winterthur 123'416
10. Baden-Brugg 106'736

Grössten Agglomerationen mit Einzug in der Schweiz laut Bundesamt für Statistik:

Rang Zentrum Agglomeration (2000)
1. Como (Chiasso/Mendrisio) 273'801
2. Dornbirn (Heerbrugg) 158'102
3. Konstanz (Kreuzlingen) 110'531

Agglomerationen weltweit

Die größten Agglomerationen der Erde sind (2005):

Siehe auch

Literatur

  • United Nations (1998). Principles and recommendations for population and housing censuses
  • Burgdorff, Stephan / Janssen, Dr. Hauke: Jahrbuch 2003 – Die Welt in Zahlen Daten Analysen, Spiegel-Buchverlag, Deutscher Taschenbuch Verlag, S.490f
  • Häussermann, Hartmut: Grossstadt: soziologische Stichworte, Leske + Budrich Verlag, Opladen 1998, ISBN 3-8100-2126-1

Weblinks



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