CDU-Spendenaffäre

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Als CDU-Spendenaffäre oder Schwarzgeldaffäre wird allgemein die 1999 aufgedeckte illegale Spendenpraxis der CDU in den 1990er Jahren unter dem früheren Bundeskanzler Helmut Kohl bezeichnet.

Inhaltsverzeichnis

Verlauf der CDU-Spendenaffäre

Begonnen hatte die Affäre am 5. November 1999, als sich der ehemalige CDU-Schatzmeister Walther Leisler Kiep der Staatsanwaltschaft stellte, die ihm im Zusammenhang mit einer Großspende des Waffenhändlers Karlheinz Schreiber Steuerhinterziehung vorwarf.

Wie sich später herausstellte, handelte es sich dabei um eine Provisionszahlung der Firma Thyssen in Höhe von 1,3 Mio. DM, die 1991 auf einem Parkplatz in der Schweiz in bar übergeben wurde.

Heiner Geißler räumte wenige Tage später ein, dass seine Partei jahrelang schwarze Kassen geführt habe. Helmut Kohl bestätigte dies in einem Fernsehinterview, und gab an, dass er 2,1 Millionen D-Mark verdeckter (und damit illegaler) Parteispenden angenommen habe. Die Namen der Spender nannte er (bis heute) nicht und berief sich dabei auf ein persönliches Ehrenwort. In den folgenden Tagen trat Kohl auf Druck der CDU-Spitze vom Amt des Ehrenvorsitzenden zurück.

Nach unterschiedlichen Aussagen über den Verbleib einer 100.000-DM-Spende durch den damaligen CDU-Parteichef und Unionsfraktionsvorsitzenden Wolfgang Schäuble und der Schatzmeisterin Brigitte Baumeister wurden beide dazu gedrängt, ihre Posten abzugeben.

Als Konsequenz aus dieser Affäre wurde ein Bundestags-Untersuchungsausschuss eingerichtet, der von Dezember 1999 bis Juni 2002 tagte, das Gesetz über die politischen Parteien verschärft und mehr Transparenz für Parteispenden vorgeschrieben hat.

Innerhalb der Untersuchungen stellte sich heraus, dass die CDU offenbar zahlreiche „Schattenkonten“ besaß, unter anderem auch eine Stiftung namens „Norfolk“ in der Schweiz. Diese Konten tauchten nicht auf den vorgeschriebenen Rechenschaftsberichten auf und dienten zur Verschleierung illegaler Parteispenden. Die darauf eingezahlten Gelder wurden anschließend zur Finanzierung der Wahlkämpfe verwendet. Da Kohl aber nur bestimmte ihm wohlgesonnene Kandidaten derart unterstützte, bekam diese Praxis auch den Namen „System Kohl“. Kohl konnte allerdings nie nachgewiesen werden, Teile dieser Gelder privat verwendet zu haben.

Da derartige „Schattenkonten“ einen Verstoß gegen das gültige Parteispendengesetz darstellten, sperrte Bundestagspräsident Wolfgang Thierse anschließend die Auszahlung von insgesamt 21 Mio. Euro als Wahlkampfkostenerstattung an die CDU. Die CDU versuchte sich gegen diese Entscheidung zu wehren und zog durch alle Instanzen, bis am 16. September 2004 das Bundesverfassungsgericht die Rechtmäßigkeit dieser Entscheidung endgültig bestätigte.

Staatsanwaltschaft Augsburg

Nach Meinung des Vorsitzenden des Bundestags-Untersuchungsausschusses Volker Neumann liegen erhebliche Teile der Affäre im Dunkeln. Große Verdienste erwarben sich bei der Aufklärung der Augsburger Staatsanwalt Dr. Winfried Maier und der Leiter der Augsburger Staatsanwaltschaft, Oberstaatsanwalt Jörg Hillinger, die gegen den Widerstand der bayerischen Oberstaatsanwaltschaft unter Generalstaatsanwalt Hermann Froschauer die Ermittlungen entscheiden vorantrieben. Der Haftbefehl gegen Holger Pfahls wurde von Froschauer aufgehoben. Diese Freilassung nutzte Pfahls zur fünfjährigen Flucht. Während der Ermittlungen kam Oberstaatsanwalt Hillinger unter bis heute (2005) ungeklärten Umständen bei einem Autounfall mit seinem neuen Dienstwagen ums Leben.

Weitere Spendenaffären

In den Monaten nach der CDU-Spendenaffäre werden weitere Spendenaffären aufgedeckt, u. a. bei der hessischen CDU und der Kölner SPD. Auch die nordrhein-westfälischen FDP hat nach der Bundestagswahl 2002 eine Spendenaffäre, die im Wesentlichen auf ihren Vorsitzenden Jürgen Möllemann zurückfällt.

Nach der Spendenaffäre der Bundes-CDU wurde auch eine Affäre der hessischen CDU bekannt. Dort hatten unter anderem der ehemalige Innenminister Manfred Kanther und der frühere CDU-Landesschatzmeister Casimir Prinz zu Sayn-Wittgenstein mehrere illegale Parteispenden als angebliches Erbe von verstorbenen Juden verbucht. Die Opposition im hessischen Landtag kritisierte insbesondere, dass diese Gelder auch zur Finanzierung des Wahlkampfes unter Roland Koch verwendet wurden und versuchte eine Annullierung der Wahl zu erreichen, was jedoch fehlschlug. Am 18. April 2005 wurde Kanther erstinstanzlich vom Landgericht Wiesbaden zu einer Bewährungsstrafe von 18 Monaten und einer Geldbuße in Höhe von 25.000 Euro verurteilt. Er hat sich der Untreue gemäß § 266 des Strafgesetzbuches schuldig gemacht. Das Verfahren gegen Casimir Prinz Wittgenstein war am 15. März aus gesundheitlichen Gründen abgetrennt worden.

siehe auch

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