Souveränität
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Der Begriff Souveränität (von franz.: souveraineté, aus lat.: superanus, darüber befindlich, überlegen) beschreibt in der Rechtswissenschaft den Zustand einer natürlichen oder juristischen Person, der durch Eigenständigkeit, Selbstbestimmtheit und Vollmacht gekennzeichnet ist und nicht durch Fremdbestimmung. Diese Selbstbestimmtheit ist nicht rechtlich, sondern bestenfalls durch die Rücksichtnahme auf andere praktisch begrenzt.
Souveränität im Völkerrecht
Im Völkerrecht wird der Begriff der Souveränität als die grundsätzliche Unabhängigkeit eines Staates von anderen Staaten (Souveränität nach außen) und seine Selbstbestimmtheit in Fragen der eigenen staatlichen Gestaltung (Souveränität nach innen) bezeichnet. Der aus der klassischen Völkerrechtslehre stammende Souveränitätsbegriff erfährt in der modernen Völkerrechtswissenschaft eine zunehmende Beschränkung, begründet vor allem mit der zunehmenden rechtlichen wie tatsächlichen Interdependenz von Staaten, internationalen Organisationen, transnationalen Unternehmen und regierungsunabhängigen Organisationen.
Das Gegenstück zur staatlichen Souveränität ist die frühneuzeitliche Rechtsfigur der Suzeränität.
Siehe auch: Autonomie
Souveränität im Staatsrecht
Der Begriff Souveränität wird im innerstaatlichen Recht und in der politischen Theorie verwendet, um die oberste Kompetenz zur Machtausübung im Inneren eines Staates zu bezeichnen. So bezeichnete man den Herrscher eines absolutistischen Staates oft als den Souverän, und in demokratischen Gesellschaften ist von der Volkssouveränität die Rede, die darin besteht, dass alle staatliche Machtanwendung durch das Volk legitimiert ist und das Volk selbst Staatsform und Regierung bestimmen kann.
Die Souveränität ist daneben eines der drei klassischen Definitionsmerkmale des Staates (Staatsvolk, Staatsgebiet und Souveränität, vgl. Jean Bodin und seine Souveränitätsthese).
Da auf einem bestimmten Gebiet und über ein bestimmtes Volk immer nur ein Gemeinwesen souverän sein kann, dient der Begriff der Souveränität auch zur Unterscheidung von Bundesstaaten und Staatenbünden: Bei Staatenbünden liegt die staatliche Souveränität immer noch bei den einzelnen Staaten. Bei der Gründung eines Bundesstaates hingegen geben die nachmaligen Gliedstaaten (Deutschland: Bundesländer, Schweiz: Kantone, USA: states, usw.) ihre Souveränität an den Bund ab. Dies äussert sich insbesondere dadurch, dass im Bundesstaat der Bund die sogenannte Kompetenzkompetenz besitzt, d.h. er kann über die Zuweisung von Kompetenzen an den Bund oder an die Gliedstaaten entscheiden. In Staatenbünden hingegen entscheiden die einzelnen Staaten, ob sie dem Bund eine Kompetenz überlassen wollen.
Souveränität als menschliche Eigenschaft
Ein Zustand von Eigenständigkeit und Selbstbestimmtheit, im Gegensatz zur Fremdbestimmtheit
Siehe auch: Integrität



