Sortenprüfung

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Bild:Weizen Roggen triticale.jpg

Die Zulassung/Prüfung einer neuen Pflanzensorte ist verhältnismäßig aufwendig. Das Bundessortenamt in Hannover entscheidet ob die neue Sorte nach dem Saatgutverkehrsgesetz in den Sortenliste aufzunehmen ist. Generell müssen neue Sorten in sich homogen sein, unterscheidbar von den bisherigen Sorten, sie müssen beständig sein und bei landwirtschaftlichen Pflanzenarten (nicht bei Gemüse) muss ein „landeskultureller Wert“ nachweisbar sein. Das heißt, die Sorte muss in verschiedener Hinsicht eine Verbesserung verglichen mit den vorhandenen Sorten mit sich bringen.

Nach erfolgreicher Prüfung darf die Sorte in der BRD gewerblich vertrieben werden.

Eine Sorte wird für 10 Jahre (Rebsorten 20 Jahre) zugelassen. Anschließend kann die Zulassung auf Antrag verlängert werden

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