Selbstlosigkeit
aus Freepedia, der freien Wissensdatenbank
Selbstlosigkeit im biologischen und soziologischen Sinne siehe unter Altruismus.
Selbstlosigkeit im Sinne des Steuerrechts: Eine Förderung oder Unterstützung geschieht selbstlos (Selbstlosigkeit), wenn dadurch nicht in erster Linie eigenwirtschaftliche Zwecke - zum Beispiel gewerbliche Zwecke oder sonstige Erwerbszwecke - verfolgt werden (§ 55 Abgabenordnung -AO.



