Schafiiten

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Die Schafiiten sind eine der vier anerkannten Rechtsschulen (Madhahib) des sunnitischen Islams. Die schafiitische Rechtsschule gilt als Mittelweg zwischen der relativ pragmatischen Rechtsschule der Hanafiten und der recht konservativen Rechtsschule der Malikiten.

Sie geht zurück auf Muhammad ibn Idris al-Schafii (767-820), der die beiden früher entstandenen Rechtsschulen im Irak studierte und später in Ägypten wirkte.

Schafiiten gibt es heute vor allem in Ostafrika, Unterägypten, dem Süden der arabischen Halbinsel, im Libanon, in Jordanien sowie in Indonesien. Aber auch die Mehrheit der Kurden in der Türkei, dem Irak und im Iran sind Schafiiten.

Etwa 15% der Muslime folgen der schafiitischen Rechtsschule.

Bemerkenswert ist, das nach traditioneller schafiitische Auffassung ein Vater oder Großvater väterlicherseits eine jungfräuliche Tochter oder Enkelin ohne Ansehen ihres Alters gegen ihren Willen verheiraten kann. Der Bräutigam darf lediglich nicht krank oder behindert sein. Krankheiten, die eine Zwangsheirat ausschließen, sind etwa Albinismus oder Lepra.

Nach schafiiischer Auffassung sind Jungen ab 12 und Mädchen ab 9 Jahren mit allen Rechten und Pflichten volljährig, darunter auch die Ehefähigkeit. Das Heiratsalter für Mädchen orientiert sich am Alter Aischas, in dem sie angeblich mit Mohammed die Ehe vollzogen haben soll.

Siehe auch

  • Fiqh (islamische Rechtswissenschaft)


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