Rote Liste gefährdeter Arten

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Unter einer Roten Liste versteht man die von der Internationale Naturschutzunion (IUCN, International Union for Conservation of Nature and Natural Resources) alle zwei Jahre veröffentlichte Liste weltweit gefährdeter Tier- und Pflanzenarten wie auch die von einzelnen Staaten und Bundesländern herausgegebenen entsprechenden Listen.

Vom Bundesamt für Naturschutz wird auch eine Rote Liste gefährdeter Biotope herausgegeben. Diese enthält etwa 69% aller Biotoptypen in Deutschland.

Die Gefährdung von Arten wird durch die Einstufung in Rote-Liste-Kategorien wiedergegeben. Dabei bedeuten (nach der "Roten Liste gefährdeter Pflanzen Deutschlands" des Bundesamtes für Naturschutz 1996):

0: ausgestorben oder verschollen
1: vom Aussterben bedroht
2: stark gefährdet
3: gefährdet
4: potentiell gefährdet (nur bei Roten Listen der Länder; soll künftig durch R ersetzt werden)
R: extrem selten (entspricht 4 bei den Roten Listen der Länder; s.o.)
G: Gefährdung anzunehmen
D: Daten mangelhaft
V: Vorwarnliste (noch ungefährdet, verschiedene Faktoren könnten eine Gefährdung in den nächsten zehn Jahren herbeiführen)
+: regional stärker gefährdet
-: regional schwächer gefährdet

Zusätzlich wird in den Roten Listen der Bundesländern ein Status angegeben:

*: vorkommend (indigen oder Archaeophyt) und ungefährdet
n: Neophyt; im jeweiligen Bundesland neueingebürgerte (nach 1492) Art
u: unbeständige Art; im jeweiligen Bundesland nicht fest eingebürgert
#: evtl. zu erwarten, aber bislang nicht nachgewiesen
-: im jeweiligen Gebiet nicht vorkommend

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