Richter

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Bild:Disambig-grau.png Dieser Artikel befasst sich mit dem Beruf Richter. Für weitere Bedeutungen dieses Begriffs siehe Richter (Begriffsklärung).

Ein Richter ist Inhaber eines öffentlichen Amtes bei einem Gericht, der Aufgaben der rechtsprechenden Gewalt wahrnimmt. Er trifft als neutrale Person allein oder zusammen mit anderen Richtern in einem Spruchkörper Entscheidungen über konkrete Sachverhalte, zum Beispiel im Zivilprozess in einem Streit zwischen zwei oder mehr Parteien über privatrechtliche Ansprüche, im Strafprozess über die Verurteilung eines Angeklagten oder im Verwaltungsgerichtsprozess über die Rechtmäßigkeit von Verwaltungshandeln, wie z. B. Verwaltungsakten. Dabei soll er unparteiisch die Wahrheit erkennen und Gerechtigkeit üben. Der Richter ist bei seiner Entscheidungsfindung an Gesetze und an die in seinem Land geltende Verfassung gebunden.

In einigen Ländern hat eine Jury aus Geschworenen die Entscheidung über die Schuld zu treffen. Die Aufgabe des Richters ist es dann, die Gesetze zu benennen, unter denen die Verurteilung erfolgt, und das Strafmaß zu bestimmen.

In Großbritannien trägt der Richter noch die Allongeperücke. Diese wird im restlichen Europa seit etwa dem 18. Jh. nicht mehr verwendet.

Richter in Deutschland

In Deutschland ist dem Richter nach Artikel 92 Grundgesetz die rechtsprechende Gewalt anvertraut. Nach Artikel 97 Grundgesetz sind die Richter sachlich und persönlich unabhängig; das heißt, sie sind im Rahmen der rechtsprechenden Tätigkeit keinen Weisungen, nur dem Gesetz unterworfen. Die persönliche Unabhängigkeit bezieht sich nur auf die Berufsrichter; sie können nur unter ganz besonderen Voraussetzungen und gegen ihren Willen nur kraft richterlicher Entscheidung abberufen werden. Berufsrichter kann nur sein, wer die Befähigung zum Richteramt erworben hat. Diese setzt ein rechtswissenschaftliches Studium mit einer ersten Prüfung und einen anschließenden Vorbereitungsdienst mit Abschluss der zweiten Staatsprüfung voraus.

Richter stehen nicht in einem Arbeitsverhältnis, sondern beim Bund oder einem Land in einem öffentlich-rechtlichen Dienstverhältnis eigener Art, dem Richterverhältnis, das in mancher Hinsicht Ähnlichkeiten mit dem Dienstverhältnis eines Beamten hat.

Die Rechtsprechung wird von Berufsrichtern und ehrenamtlichen Richtern ausgeübt.

Berühmte Personen die (auch) als Richter fungierten

Siehe auch: Einzelrichter, Kollegialgericht



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