Römisch-deutscher König
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Mit dem Begriff Römisch-deutscher König werden in der neueren historischen Fachliteratur die Herrscher des Heiligen Römischen Reiches Deutscher Nation für die Zeit zwischen ihrer Wahl zum König und ihrer Krönung zum Kaiser bezeichnet. Ihre eigentlicher Titel lautete seit der späten Salierzeit Römischer König oder König der Römer (lat.: Rex Romanorum). Die moderne Terminologie soll Verwechslungen mit den altrömischen Herrschern der Königszeit verhindern, ebenso wie der analog gebildete Begriff Römisch-deutscher Kaiser der Unterscheidung zwischen den mittelalterlichen Herrschern Deutschlands und den Kaisern des 1871 gegründeten Deutschen Reichs dient.
Der Titel Rex Romanorum tritt während der späten Ottonenzeit auf, verstärkt zur Zeit Kaiser Heinrichs II. Die nachfolgende Dynastie der Salier nutzte ihn bewusst und intensiv, da im Gegensatz zum früher üblichen Titel Rex Teutonicorum (König der Deutschen) ihr Anrecht auf die römische Kaiserwürde verdeutlichte. Da mit dieser auch ein Anspruch auf Oberherrschaft über die Kirche verbunden war, wurde der Titel Rex Romanorum während des Investiturstreits mit dem Papst zur gängigen Titulatur.
Im späten Mittelalter wurde er zum üblichen Titel für Herrscher, die noch nicht zum Kaiser gekrönt waren. In der frühen Neuzeit - als der Kaisertitel fast ununterbrochen beim Haus Habsburg verblieb - wurde die Bezeichnung Römischer König zu einer Art Kronprinzentitel. Er wurde zu Lebzeiten seines Vorgängers vorgeschlagen, gewählt und gekrönt und galt somit als designierter Nachfolger.
Napoleon I. verlieh seinem Sohn in Anlehnung daran den Titel Roi de Rome (König von Rom).
Siehe auch
Literatur
- Helmut Beumann: Rex Romanorum, in: Lexikon des Mittelalters, Bd. 7, Sp. 777 f. Dort finden sich auch weitere Literaturhinweise.



