Revision
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Der Ausdruck Revision (Zeitwort revidieren) leitet sich aus dem Lateinischen her und bedeutet so viel wie Rückschau oder Überprüfung (lat.: re - wieder, zurück und videre - ansehen).
Ursprünglich war "Revision" vor allem ein Fachbegriff der Buchhaltung und der Rechtswissenschaft, wird aber mittlerweile auch in vielen anderen Bereichen verwendet.
Die gebräuchlichsten Bedeutungen sind:
- In der Rechtswissenschaft ist die Revision ein Rechtsmittel, das zur Überprüfung eines gerichtlichen Urteils auf Rechtsfehler durch ein übergeordnetes Gericht führt, siehe Revision (Recht).
- In der Wirtschaft, insbesondere im Bereich des Rechnungswesens, bezeichnet man als Revision allgemeine interne oder externe Prüfungsvorgänge, siehe Revision (Wirtschaft).
- Im Vereinswesen wird teilweise auch die Tätigkeit der Kassenprüfer als Revision bezeichnet.
- Im Bereich der elektronischen Archivierung, insbesondere im Rahmen der Archivierung kaufmännischer Daten, steht der Begriff revisionssicher für nachprüfbar, unveränderbar, nachvollziehbar.
- Bei der Gesetzgebung steht Revision für die Überarbeitung eines Gesetzes, siehe Revision (Gesetzgebung).
- In der Zeit der Weimarer Republik stand der Begriff für das in Deutschland weit verbreitete Streben, die als nationale Schmach und als ungerechtes Diktat empfundenen Bestimmungen des Versailler Vertrags zu ändern (siehe Vertragsrevisionismus).
- Im Apothekenwesen ist die Revision die unangekündigte Inspizierung der Apothekenbetriebsräume durch den Pharmazierat.
Daneben gibt es eine Reihe weiterer Verwendungen, die teilweise durch Übertragung herleitbar sind:
- in der Wissenschaft das Überdenken (revidieren) einer Ansicht, Meinung, Erwartung oder eines Urteils bzw. Gutachtens;
- in der Technik die terminmäßige Überarbeitung einer (meist gefahrträchtigen) Großanlage oder einer Maschine (wie Lokomotiven und Waggons der Eisenbahn);
- im englischen Sprachgebrauch wird Revision auch gleichbedeutend mit Version verwendet; diese Bedeutung spiegelt sich u.a. in der Verwendung des Begriffs
- bei Computer-Hardware für die Herstellungsserie, etwa bei Hauptplatinen,
- für Überarbeitungen von Computer-Software,
- für Überarbeitungen von technischen Dokumentationen und wissenschaftlichen Artikeln;
- als Synonym für das Korrekturlesen automatisch erzeugter Texte, etwa nach einer computerunterstützten automatischen Übersetzung;
- in der Geschichtswissenschaft für eine der bisherigen oder maßgeblichen Darstellung entgegengesetzte Version der Geschichte, siehe Geschichtsrevisionismus,
- insbesondere wird Geschichtsrevisionismus) im Zusammenhang mit der Leugnung oder Relativierung des Holocaust verwendet,
- im Namen verschiedener Organisationen oder Publikationen, zum Beispiel:
- form. - Forschungsinitiative zur Revision der Materia medica e.V.;
- ReVision (Fachjournal), ein Fachjournal, das sich mit der Revision (Recht) als Rechtsmittel beschäftigt.
Siehe auch:
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