Republik

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Die Republik (über franz. république von lat. res publica »öffentliche Angelegenheit«, ursprünglich »Kriegskasse«) ist eine Staatsform, in der das Staatsoberhaupt gewählt wird, im Gegensatz zur Monarchie also nicht durch Erbfolge auf den Kreis der Familie des Monarchen beschränkt ist. Die Wahl kann direkt durch das Volk (zum Beispiel in Österreich oder Frankreich) oder durch Repräsentanten(Vertreter) des Volkes (zum Beispiel in Deutschland oder den USA) erfolgen. Die Wahl muss nicht demokratisch sein.

Die Idee der Republik besteht also wesentlich darin, Macht zur Vereitelung von Missbrauch zu teilen und zu begrenzen sowie sie jenen in die Hände zu geben, die Gewähr dafür bieten, dass politische Entscheidungen nicht von einer kleinen Gruppe (Königsfamilie, Junta, Partei etc.) ausgeübt werden, sondern dass diese das Resultat einer politischen Führung sind, welche zumindest theoretisch den öffentlichen Konsens vertritt. Es muss hierbei deutlich gesagt werden, dass dies nur theoretisch der Fall ist, da oftmals bestimmte Teile der Gesellschaft über bzw. unterrepräsentiert sind.

Inhaltsverzeichnis

Republikbegriffe

Wird die Regierung durch eine privilegierte Minderheit gewählt, wird die Staatsform aristokratische Republik bzw. Adelsrepublik genannt. Beispiele waren der polnisch-litauische Staat im 16. Jahrhundert und die Republik Venedig.

In Deutschland war der Begriff Freistaat lange als Synonym für Republik gebräuchlich. Die Bundesländer Bayern, Sachsen und Thüringen führen dieses Wort noch als Namensbestandteil.

In der Geschichte gab es (z.B. in der Räterepublik) Versuche, die Staatsform Republik mit einem basisdemokratischen Regierungssystem zu verbinden. In der Regel haben heutige Republiken jedoch ein repräsentatives demokratisches Regierungssystem.

In Russland bezeichnet man mit Republik diejenigen Gliedstaaten, die ein höchstmögliches Maß an Autonomie genießen (siehe auch: Verwaltungsgliederung Russlands).

Entstehung

Die Republik als politisches Konzept zur Lenkung des Gemeinwesens und als Bezeichnung desselben tauchten erstmalig mit der antiken römischen Republik auf. Ihre Entstehung hat die Republik im wesentlichen dem auch heutzutage noch zu beobachtenden Phänomen zu verdanken, daß große oder gar uneingeschränkte Macht in den Händen eines einzelnen nicht selten zum Zweck persönlicher Bereicherung eingesetzt wird, einhergehend mit Unterdrückung und Ausbeutung der Beherrschten.

Eine solche Situation führte ca. 500 v. Chr. zum Aufstand der Bevölkerung Roms gegen die königliche Herrschaft und zur Vertreibung des Regenten. Es wurde beschlossen, fortan niemals wieder einen König zu dulden. An seiner Statt wurden Konsuln (von lat. "consules" ["Berater"]) zur Führung des Gemeinwesens bestimmt, deren Macht mehrfach begrenzt war: Zum einen wurden sie von der Bürgerschaft lediglich für ein Jahr gewählt (Prinzip der Annuität). Zum anderen wurden für jede Amtsperiode zwei Konsuln bestimmt (Prinzip der Kollegialität), wenngleich jeder mit voller Gewalt ausgestattet war. Zunehmend wurden die Konsuln auch dazu bestimmt, für gewisse Aufgaben Gehilfen einzusetzen.


Republiken heute

Sowohl das Staatsoberhaupt als auch die örtlichen Vertreter werden deshalb auch in den heutigen Republiken auf Zeit gewählt. Das Prinzip der Kollegialität klingt in Deutschland etwa für die Struktur der Bundesregierung in Art. 65 S. 3 GG an. Republiken bieten ihren Bürgern im allgemeinen große persönliche, finanzielle und politische Freiheiten.

Die weltweit kleinste souveräne Republik ist die Republik Nauru, die größte ist die Russische Föderation.

Republik: Gegensatz zur Monarchie

Anders als in der Monarchie werden politische Positionen nicht durch Geburtsrecht oder göttliches Recht gewährt. Die Republik wird somit als Gegenmodell zur Monarchie verstanden, in der das Staatsoberhaupt auf Lebenszeit eingesetzt wird. Eine neuere Ansicht, welche den Gedanken des Machteinsatzes zum Allgemeinwohl stärker betont, geht dahin, die Republik darüber hinaus als Absage an jede Herrschaft aus höherem Recht zu begreifen und setzt sie somit in Widerspruch etwa zum Führer-, Gottes-staat. Hiernach steht die Republik für einen rationalen Staat.

Republik im deutschen Verfassungsrecht

Nach der Weimarer Verfassung war das republikanische Prinzip in Art. 1 Abs. 1 WRV verankert. Es war symbolisch die Abkehr vom überkommenen Kaiserreich. Der republikanische Gedanke ist in allen Landesverfassungen der Bundesrepublik Deutschland festgeschrieben. Das Grundgesetz nennt das republikanische Prinzip nicht explizit. Es wird vielmehr in Art. 20 Abs. 1 GG hineingelesen ("Die Bundesrepublik Deutschland ist ein demokratischer und sozialer Bundesstaat.") und durch Art. 28 Abs. 1 GG konkretisiert. Eine Definition des Begriffes ist kaum möglich, zu sehr werden die Vorstellungen vom Begriff der "Republik" heute von den Begriffen der "Demokratie" und des "Rechtsstaats" überdeckt. Die deutsche Verfassung sieht das republikanische Prinzip jedoch nicht ohne Funktion: In Verbindung mit der Ewigkeitsgarantie des Art. 79 Abs. 3 GG ist die Monarchie auf Dauer ausgeschlossen.

Begrifflicher Unterschied: Republik und Demokratie

Unterschied

Der bedeutende Unterschied in der Definition ist folgender:

  • Republik: Die Staatsgewalt liegt beim Volk (Volkssouveränität).
  • Demokratie: Das Entscheidungsverfahren, bei dem das Mehrheitsprinzip gilt.

Nichtdemokratische Republiken

Heute wird die Bezeichnung Republik in manchen Staaten als Beschönigung für Diktatur verwendet. Eine Vielzahl von Staaten bezeichnen sich seit dem Siegeszug des republikanisch-demokratischen gegenüber dem monarchischen Prinzip selbst als Republik, auch wenn das Staatsoberhaupt faktisch auf Lebenszeit regiert oder das Politische System kaum Machtschranken kennt. Beispiele sind eine Reihe von Diktaturen und Staaten des ehemaligen Ostblocks oder China.

Staaten mit hohem islamischen Bevölkerungsanteil nennen die Staatsform ihres Politischen Systems oft Islamische Republik, wodurch eine Rücksichtnahme auf islamische traditionelle religiöse Wertvorstellungen ausgedrückt werden soll. Auch hier ist das Kriterium für eine tatsächliche Republik die Wählbarkeit der Führung durch das Volk und die zeitliche Einschränkung der Machtausübung.

Übersicht: Mögliche Kombinationen und Beispiele

  • Demokratie und Republik: Deutschland, Schweiz, USA
  • Demokratie aber nicht Republik: konstitutionelle Monarchie, Großbritannien
  • keine Demokratie aber Republik: Volksrepublik China, DDR
  • keine Demokratie und keine Republik: Monarchien mit Erbfolge

Irreführende Definitionen zur Unterscheidung

Die Begriffe Republik und Demokratie sind häufig unscharf von einander getrennt. Beispiel: Quelle: (nach Mayers großes Taschenlexikon):

  • Republik: Ggs. zur Monarchie, Staatsvolk ist Träger der Staatsgewalt
  • Demokratie: Volk als eigentl. Träger der Staatsgewalt (Mehrheitsmeinung).

Der Begriff Demokratie wird oft in einer missverständlichen Weise benutzt , die vermutlich auf das US-amerikanische Verständnis von "Democracy" zurückgeht, d.h. zur Abgrenzung gegenüber Staaten, welche weder eine republikanische Staatsform, noch eine freie Marktwirtschaft und eine offene Gesellschaft haben. In dem Zusammenhang wird auch der Begriff westliche oder liberale Demokratie verwendet. So gesehen verstecken sich hinter dem o.g. Demokratiebegriff, wie er v. a. von Medien und Politikern transportiert wird, republikanische Prinzipien.

Siehe auch: Regierungsform, Römische Republik, Demokratie

Übertragene Wortbedeutungen

"Gelehrtenrepublik", "Republik der freien Geister" u.ä.



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