Reichstag zu Worms (1521)
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Auf dem Reichstag zu Worms des Jahres 1521 erscheint Martin Luther, der bereits durch den Kirchenbann zum Ketzer erklärt ist, unter Zusicherung freien Geleits.
Sein Weg dorthin gestaltet sich zum Triumphzug. Er weigert sich unter Berufung auf die Bibel, der kaiserlichen Aufforderung zu folgen, seine zuvor in seinen Büchern geäußerten Ansichten zu widerrufen. Das betrifft hauptsächlich die 1520 erscheinenden Bücher "Von der Freiheit eines Christenmenschen", "An den christlichen Adel deutscher Nation von des christlichen Standes Besserung" und die "Von der babylonischen Gefangenschaft der Kirche". Berühmt ist seine Antwort auf die Frage Kaisers Karl V., ob er widerrufen wolle: "Gott helfe mir. Amen". Dass er gesagt haben soll, "Hier stehe ich. Gott helfe mir. Ich kann nicht anders", ist in der Literatur zwar oft zu finden, jedoch weder von Zeitgenossen noch von den Verhandlungsprotokollen irgendwo verbürgt und auch in der Forschung nicht sicher zu belegen. Im Bericht des Zeitgenossen Konrad Peutinger, eines Augsburger Rats- und Kaufherrn, der in Worms bei dieser Verhandlung anwesend ist, steht hingegen: "Got kum mir zu hilf." Die Konsequenz ist das Wormser Edikt, und über Luther wird die Reichsacht verhängt.
Auf diesem Reichstag ist die als "Causa Lutheri" bekannte Verhandlung (besser gesagt Verhör) letztendlich der historisch bedeutsamste Tagungsordnungspunkt. Damals jedoch war er der zuletzt angesetzte. Dem anwesenden Kaiser waren andere Fragen eigentlich viel wichtiger, wie z. B. das Reichsregiment und die Reichsmatrikelordnung:
Ein "Reichsregiment" unter Vorsitz Ferdinands (1503 - 1564), des Bruders Karls V., das den Kaiser während seiner Abwesenheit vertrat, wurde eingesetzt.
Die Reichsmatrikelordnung, ein Verzeichnis der Einkünfte der Territorien zur Festlegung ihrer Steuer- und Verteidigungsleistungen, wird beschlossen. Diese bilden die Grundlage für die Reichstürkenhilfe.
siehe: Martin Luther, Reichstag (HRR)
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