Regula Benedicti
aus Freepedia, der freien Wissensdatenbank
Die Regula Benedicti (RB) oder Benediktsregel ist eine von Benedikt von Nursia im 6. Jahrhundert verfasste Mönchsregel. Ein Vorbild war vermutlich die so genannte Magisterregel. Benedikt betrachtet sie als eine Regel für Anfänger im klösterlichen Leben und empfiehlt als Ergänzung für Fortgeschrittene die Regel des heiligen Basilius von Caesarea. Die RB umfasst einen Prolog und 73 Kapitel.
Der Prolog und die Kapitel 1 bis 3 umfassen Grundlegendes zum Mönchsleben. Die Kapitel 4 bis 7 befassen sich mit den monastischen Tugenden, vor allem Gehorsam, Schweigen und Demut. In den Kapiteln 8 bis 20 werden Anordnungen für das opus Dei, den Gottesdienst, getroffen, der im benediktinischen Leben einen großen Stellenwert einnimmt. Die Kapitel 21 bis 30 regeln Strafen für Verstöße gegen die Regel. Die Kapitel 31 bis 57 geben Anweisung über die Verwaltung des Klosters, die Dienste der Mönche, die Versorgung der Mönche und die Aufnahme von Gästen. Die Kapitel 58 bis 66 regeln die Aufnahme von Novizen, die Rangordnung in der Gemeinschaft, die Einsetzung von Prior und Abt und die Aufgaben des Pförtners. Die Kapitel 67 bis 72 gelten als Nachträge. Sie bestimmen den Umgang der Brüder untereinander näher. Kapitel 73 ist ein Epilog.
Die RB verbreitete sich schnell in den europäischen Klöstern, wurde aber zunächst meist neben anderen Mönchsregeln verwendet. Durch die Reformen von Benedikt von Aniane wurde sie zur im Abendland allein maßgebenden Mönchsregel.
Neben den Benediktinern und Benediktinerinnen leben auch die Zisterzienser und Zisterzienserinnen, die Trappisten und Trappistinnen - beide Ordensgemeinschaften sind durch Reformen aus den Benediktinern hervorgegangen - sowie die Kamaldulenser nach der Regula Benedicti. Die Regeln der Bettelorden, wie z.B. der Franziskaner, unterscheiden sich jedoch deutlich davon.
Siehe auch: Ordensregel



