Pressefreiheit
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Der Begriff Pressefreiheit bezeichnet das Recht der Presse auf freie Ausübung ihrer Tätigkeit, vor allem das unzensierte Veröffentlichen von Informationen und Meinungen.
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Grundrecht der Pressefreiheit
In Deutschland ist die Pressefreiheit im Grundgesetz in Art.5 Abs.1 S.2 verankert:
- "Jeder hat das Recht, seine Meinung in Wort, Schrift und Bild frei zu äußern und zu verbreiten. Die Pressefreiheit und die Freiheit der Berichterstattung durch Rundfunk und Film werden gewährleistet. Eine Zensur findet nicht statt."
Der Begriff der Presse umfasst dabei alle Druckerzeugnisse, die sich zur Verbreitung eignen, unabhängig von Auflage oder Umfang. Geschützt ist der gesamte Vorgang von Produktion und Verbreitung (vgl. Pressegrosso-Urteil), sowie auch das Presseerzeugnis selbst (siehe Spiegel-Urteil). Die Pressefreiheit bedeutet deshalb auch, dass Ausrichtung (vgl. Junge-Freiheit-Urteil), Inhalt und Form des Presseerzeugnisses frei bestimmt werden können, aber auch, dass Informanten geschützt werden und das Redaktionsgeheimnis gewahrt bleibt. Die Pressefreiheit unterscheidet auch nicht zwischen seriöser Presse und Boulevardmedien (siehe Lebach-Urteil). Das inhaltliche Niveau kann aber in der Abwägung mit anderen Rechtsgütern eine Rolle spielen, wo lediglich der oberflächlichen Unterhaltung dienende Presseerzeugnisse unter Umständen weniger stark ins Gewicht fallen als ernsthafte Erörterungen mit Relevanz für die öffentliche Auseinandersetzung (vgl. Zulässigkeit von Äußerungen in der Berichterstattung und Journalistische Sorgfaltspflicht).
Anders als die Meinungsfreiheit umfasst die Pressefreiheit nicht den Schutz von Meinungsäußerungen an sich. Neben der abwehrrechtlichen Dimension beinhaltet die Pressefreiheit aber auch eine Institutsgarantie für eine freie Presse, deren Rahmenbedingungen der Staat z.B. durch Konzentrationskontrolle, sichern muss (vgl.Spiegel-Urteil, Blinkfüer-Entscheidung).
Die Pressefreiheit konkretisiert sich zum Beispiel in einem eigenen Zeugnisverweigerungsrecht (§ 53 StPO, § 383 ZPO) für Journalisten , die auch nur unter erschwerten Bedingungen abgehört werden dürfen. Auch ist der Zugang zum Beruf des Journalisten nicht staatlich reglementiert - private Journalistenschulen bilden in eigener Regie und ohne staatlichen Einfluss Journalisten aus.
Aktuelle Situation
Die Pressefreiheit ist bis heute weltweit ein gefährdetes Gut. Journalistenorganisationen wie die "Reporter ohne Grenzen" oder das "International Press Institute" prangern Verstöße gegen die Pressefreiheit an. Dazu gehören namentlich Zensur, Ermordungen und Verhaftungen von Journalisten, Druck durch Einschüchterung und staatliche Reglementierung der Medien. In der Volksrepublik China, Nordkorea, Kuba, Weißrussland den meisten arabischen und vielen afrikanischen Staaten ist Pressefreiheit bis heute quasi nicht-existent, doch auch in demokratischen Staaten wird die Pressefreiheit regelmäßig verletzt.
Deutschland belegt Platz 18 in der "Internationalen Rangliste der Pressefreiheit 2005" veröffentlicht von "Reporter ohne Grenzen".
Aktuell hat das BVerfG die Pressefreiheit im Junge-Freiheit-Urteil vom 24. Mai 2005 konkretisiert.
Nach einer am 18. Oktober 2005 veröffentlichen Studie zur weltweiten Situation der Pressefreiheit durch die Organisation Reporter ohne Grenzen ist Deutschland von Platz 11 unter 166 untersuchten Staaten auf Rang 18 abgefallen. Laut Auskunft der Pressesprecherin, Katrin Evers, liege dass an einer Vielzahl von pauschalisierten Redaktionsdurchsuchungen und die verstärkte Durchsicht von Telefondaten ohne direkt begründeten Tatverdacht. Allerdings sei der in den letzten Monaten für Aufsehen sorgende Fall der Zeitschrift Cicero, die Innenminister Otto Schily betreiben ließ, bei der Auswertung noch nicht zum Tragen gekommen. Insgesamt gehöre Deutschland zu jenen Länden, wo die Pressefreiheit grundsätzlich gesichert sei. An der Spitze der Rangliste stehen ausnahmslos nordeuropäische Staaten (Dänemark, Finnland, Irland, Island, Norwegen und die Niederlande, während Nordkorea den allerletzten Platz einnimmt.
Bedroht die Marktentwicklung die Pressefreiheit?
Nach Auffassung Vieler wird heute die Freiheit der Presse nicht allein durch staatliche Repressionsmassnahmen gefährdet, sondern auch durch die starke Kommerzialisierung (die zu Selbstzensur im Sinne der Werbung führen kann) sowie durch die allgemeinen Konzentrationserscheinungen in den einzelnen Mediensektoren, bis hin zur Monopolisierung. Vgl. z.B. die sehr starke Marktstellung von Silvio Berlusconi in Italien oder von Rupert Murdoch in Teilen des englischsprachigen Raums.
Andere halten dem entgegen, die Pressefreiheit als solche umfasse lediglich die Freiheit, nicht am Schreiben gehindert zu werden, aber nicht einen Anspruch darauf, auch von irgendjemandem gedruckt oder gelesen zu werden. Darüber hinaus wirkt die technische Entwicklung der "Flaschenhalsfunktion" der traditionellen Massenmedien entgegen. In Internetmedien wie Blogs oder Wikis (vgl. Wikinews) hat jede und jeder weitgehend die gleichen Chancen, zu schreiben und gelesen zu werden.
Geschichte
Im 18. Jahrhundert wurde "Preßfreiheit" als eher formaljuristischer Terminus angesehen, der obrigkeitlich den Druck von Zeitungen konzessionierte. Erst als neben der Religion auch die Politik zur Zielscheibe der Pressekritik wurde, begannen restriktive Maßnahmen gegen die Presse. Insofern hängt die Idee der Pressefreiheit stark mit der Entwicklung der Presse zusammen und entstand aus der Auflehnung der schreibenden Zunft gegen die Zensur.
Zensur von Büchern wird bereits 411 v. Chr. in Athen dokumentiert, die in der Verbrennung von Büchern des Philosophen Protagoras gipfelte.
Das erste Gesetz zur Abschaffung der Zensur wurde erst 1695 in England eingeführt. Diese Maßnahme, die den Begriff der Pressefreiheit noch vermied, erfolgte, indem das englische Parlament auf Forderung der Humanisten John Milton und John Locke das Zensurstatut nicht mehr verlängerte.
Im Deutschen tritt der Begriff Pressefreiheit erstmals 1774 als Perzeption der englischen Pressepraxis auf.
Am 4. Juli 1776 deklarierten die USA mit der Proklamation der Unabhängigkeitserklärung u.a. die Meinungs- und Pressefreiheit als ein unveräußerliches Menschenrecht. Frankreich folgte am 26. August 1789. Vorausgegangen war in den USA das Verfahren gegen den deutschstämmigen Verleger John Peter Zenger, welcher 1735 vom Vorwurf der Verleumdung freigesprochen wurde und damit den Grundstein für die Pressefreiheit in Nordamerika gelegt hatte.
Die Deutsche Bundesakte wird 1815 auch zum juristischen Garanten der Pressefreiheit: "Die Bundesversammlung wird sich bey ihrer ersten Zusammenkunft mit Abfassung gleichförmiger Verfügungen über die Preßfreiheit und die Sicherstellung der Rechte der Schriftsteller und Verleger gegen den Nachdruck beschäftigen."
Doch schon 1819 erfolgt im Rahmen der Karlsbader Beschlüsse eine Wiedereinführung der Zensur. Sämtliche Schriften bis zu einem Umfang von 20 Bögen waren vorzensurpflichtig.
So wurde auch 1832 das Preßgesetz in Baden von 1831 für nichtig erklärt, das "alle Censur der Druckschriften" untersagt hatte.
Bei der Revolution von 1848 in Deutschland forderte man eneut die Freiheit der Presse. Im Gesetzentwurf hieß es: "Die Preßfreiheit darf unter keinen Umständen und in keiner Weise durch vorbeugende Maaßregeln, namentlich Censur, Concessionen, Sicherheitsbestellungen, Staatsauflagen, Beschränkungen der Druckereien oder des Buchhandels, Postverbote oder andere Hemmungen des freien Verkehrs beschränkt, suspendiert oder aufgehoben werden." Auch wenn die Paulskirchenverfassung nie in Kraft trat, wurde die Zensur vorerst nicht wieder eingeführt. Im Jahre 1854 entstand das erste Bundesgesetz, das die Pressefreiheit mit bestimmten Einschränkungen etablierte.
In der Verfassung des deutschen Reiches von 1871 wird Pressezensur nicht erwähnt, mit dem Reichspressegesetz von 1874 wird die Pressefreiheit in Deutschland erstmals einheitlich gesetzlich geregelt, durch den Erlaß des Sozialistengesetzes 1878 wird sie jedoch wieder eingeschränkt.
Nach schweren Erschütterungen der Pressefreiheit in der Weimarer Republik, wie beispielsweise am Weltbühne-Prozess erkennbar war, kam sie durch die nationalsozialistische Politik der Gleichschaltung vollständig zum Erliegen.
Nach der alliierten Besetzung wurde die Pressefreiheit in Westdeutschland 1949 wiederhergestellt. In der DDR gab es zwar offiziell keine Zensur, faktisch existierte jedoch auch keine Pressefreiheit, da die Zeitungsinhalte durch das staatliche Presseamt beim DDR-Ministerpräsidenten vorgegeben waren und Bücher Druckgenehmigungen brauchten.
1995 kamen bei ihrer Arbeit 64 Journalisten um. Über Pressefreiheit debattiert wurde 2003 wegen der rund 600 von des USA offiziell zum Irak-Krieg als embedded Journalist mitgenommenen Medienvertreter. 2004 gab es mit 53 getöteten Journalisten die meisten Toten seit 1995.
Literatur
- Ludwig Börne "Die Freiheit der Presse in Bayern.", 1818; Sämtliche Schriften, Bd. I, Düsseldorf, 1964.
- Autorenkollektiv: Wie links können Journalisten sein? Pressefreiheit und Profit. Rowohlt Verlag, 1972, ISBN 3-499-11599-9
Siehe auch
Mediendemokratie, Stimmungsdemokratie, Medienrecht, Rundfunkfreiheit, Meinungsfreiheit, Pressekodex, Presserecht, Geheimnisverrat, Informationelle Selbstbestimmung, Akteneinsicht
Weblinks
- Reporters without borders
- Deutsche Seite von Reporter ohne Grenzen
- International Press Institute
- International Freedom of Expression Exchange
- Human Rights Watch - Press Freedom
- Bessere Welt Links zur Pressefreiheit
- blat.antville.org Simon's Blawg: Weblogmeldungen zur Pressefreiheit
- Pressefreiheit: Die Hemmschwelle sinkt (Telepolis)
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