Präsident der Europäischen Kommission

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Der Präsident der Europäischen Kommission ist der Vorsitzende der EU-Kommission.

Der Kommissionspräsident wird von den Regierungen der EU-Mitgliedstaaten benannt und anschließend vom Europäischen Parlament bestätigt.

Er ernennt die weiteren Mitglieder der Kommission, die durch das Europäische Parlament bestätigt wird. Durch den Vertrag von Nizza ist es den Kommissionspräsidenten auch möglich, die Zuständigkeitsbereiche der Kommissionsmitglieder in der laufenden Amtszeit neu zu verteilen und sie zum Rücktritt aufzufordern.

Inhaltsverzeichnis

Aufgaben

Die Aufgaben und Zuständigkeiten des Kommissionspräsidenten liegen darin, die politische Leitlinie für das Vorgehen der Kommission zu bestimmen. Darüber hinaus organisiert er die Arbeit der Kommission und beruft die Sitzungen des Kollegiums ein, die er leitet.

Ferner vertritt der Präsident die Kommission bei den Tagungen des Europäischen Rates, der Gruppe der acht führenden Industrienationen (G8) sowie bei den Sitzungen des Europäischen Parlaments.

Geschichte

Das heutige Amt des Präsident der Europäischen Kommission geht letztlich auf das Amt des Präsidenten der Hohen Behörde der Europäischen Gemeinschaft für Kohle und Stahl (EGKS) zurück, das es seit 1952 gibt. Von Anfang an wurde die Hohe Behörde auch schon als „Kommission“ bezeichnet. 1958 entstand neben der EGKS und der Europäischen Atomgemeinschaft die Europäische Wirtschaftsgemeinschaft (EWG), die aber in gewissem Sinne eine Weiterentwicklung und sehr große Vertiefung der EGKS darstellte. Bis 1967 bestand die EGKS noch selbständig weiter, bis die drei Gemeinschaften schließlich fusionierten. Dabei war die EWG schon zur ganz entscheidenden der drei Gemeinschaften geworden. Eine wirkliche Kontinuität des Amtes besteht deshalb eigentlich erst seit 1958.

Regelmäßiges Kandidaten-Karussell

Fast jeder Wahl eines Kommissionspräsidenten geht ein langes Tauziehen zwischen Regierungschefs und Parlament sowie den großen regionalen und politischen Blöcken (Sozialdemokraten, EVP) voraus.

Der Rat der Staats- und Regierungschefs bevorzugt eine Person aus seiner Mitte, doch im Gegensatz zum Europaparlament nicht unbedingt eine starke Persönlichkeit. 2004 war der Vorgang zur Bestellung des Nachfolgers von Romano Prodi besonders interessant, weil wichtige sozialdemokratisch geführte Regierungen (z. B. Gerhard Schröder) einer deutlichen EVP-Parlamentsmehrheit gegenüberstanden.

Unter den chancenreichen Kandidaten (u. a. Jan Peter Balkenende (Niederlande), José Barroso (Portugal), Jean-Claude Juncker (Luxemburg), der jedoch absagte, Wolfgang Schüssel (Österreich), Guy Verhofstadt (Belgien), EU-Außenbeauftragter Javier Solana und Außenkommissar Chris Patten) wurde erst Ende Juni eine engere Auswahl getroffen, bei der schließlich Barroso die größte Zustimmung fand (siehe Kommissionspräsident, Suche 2004).

Kommissionspräsidenten

Präsidenten der Hohen Behörde, seit Anbeginn auch schon als „Kommission“ der Europäischen Gemeinschaft für Kohle und Stahl bezeichnet:

Präsidenten der Kommission der EWG (1958–1967), EG (1967–1993) und EU (seit 1993):

Name Amtszeit Land
Walter Hallstein 19581967 Deutschland
Jean Rey 19671970 Belgien
Franco-Maria Malfatti 19701972 Italien
Sicco Mansholt 19721973 Niederlande
François-Xavier Ortoli 19731976 Frankreich
Roy Jenkins 19761981 Großbritannien
Gaston Thorn 19811985 Luxemburg
Jacques Delors 19851995 Frankreich
Jacques Santer 19951999 Luxemburg
Romano Prodi 19992004 Italien
José Durão Barroso 20042009 Portugal

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