Politische Grenze
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Eine politische Grenze (politisch-administrative Grenze) ist die Trennungslinie zwischen Staaten, abhängigen Gebieten und deren Verwaltungseinheiten.
Letztere sind z.B. in Deutschland (bzw. Österreich): Bundesland, Regierungsbezirk und Landkreis (politischer Bezirk), Gemeinde und Katastralgemeinde. Im Allgemeinen fallen diese Grenzen stückweise mit den Grundstücksgrenzen des privaten oder öffentlichen Eigentums zusammen.
In der Schweiz sind Grenzen von folgenden Verwaltungseinheiten bekannt:
- Staat
- Kantone
- Amtsbezirk, Bezirk beziehungsweise Wahlkreise je nach Kanton. Manche Kantone kennen diese Ebene nicht.
- Kreis, in wenigen Kantonen wie Kanton Graubünden oder Kanton Tessin
- Politische Gemeinde, ausser Kanton Appenzell-Innerrhoden
- Stadtbezirk, Stadtkreis, Quartiere, Dorfkooperationen, Weiler je nach Gemeinde, falls existent bzw. verwaltungstechnisch relevant.
- Grundstücksgrenzen
Umgangssprachlich werden jene Staats- und Landesgrenzen bzw. Grenzübergänge, die nicht ständig überwacht werden, als Grüne Grenze bezeichnet.
Siehe auch:
- Grenzverlauf, Fluss, Gebirge, Enklave, Exklave, Grenzregelung, Vermarkung, Vermessung
- Grenzvertrag, Grenzregime, Innerdeutsche Grenze
- Bundesland (Deutschland), Politischer Bezirk, Gemeinde
- Kataster, Grenzstein, Grenzstreit, Grenzverhandlung



