Politische Gliederung Belgiens

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Belgien ist seit 1993 ein Bundesstaat aus drei Regionen und drei (Sprach-)Gemeinschaften. Regionen und Gemeinschaften haben unterschiedliche Zuständigkeiten und sind territorial nicht deckungsgleich, sondern überschneiden sich.

Die Regionen (mit Ausnahme der Hauptstadtregion Brüssel) sind ihrerseits in zehn Provinzen unterteilt. Die Provinzen sind zu administrativen Zwecken in Arrondissements gegliedert, die jedoch keine eigenen Organe besitzen.

Die unterste Ebene der Selbstverwaltung sind die 589 Gemeinden.

Inhaltsverzeichnis

Zuständigkeiten

Während die Regionen für Raumordnung, Wissenschaft, Öffentlichkeitsarbeit, Landwirtschaft, Wohnungspolitik, Wasser, Energie, Wirtschaft, Beschäftigung, Verkehr und Umweltschutz zuständig sind, fallen Bildung, die personenbezogenen Angelegenheiten des Sozialwesens, Sprache und Kultur in die Zuständigkeit der Gemeinschaften.

Der Föderalstaat ist vor allem für die Außen- und Verteidigungspolitik im engeren Sinne, für die Justiz sowie für das System der Sozialversicherung zuständig. Für die Außenbeziehungen auf den in ihre Kompetenz fallenden Themenfeldern sind jedoch die Regionen und Gemeinschaften zuständig. Infolgedessen sind die Regionen und Gemeinschaften auch für die Vertretung Belgiens in den zu diesen Themen arbeitenden Minsterräten der EU zuständig. Da Belgien dort seine Stimme aber nur einheitlich abgeben darf, müssen sich die jeweils zuständigen belgischen Institutionen dabei auf eine gemeinsame Position verständigen. In der Praxis wird durch ein Rotationsabkommen geregelt, welche Region oder Gemeinschaft für die Vertretung Belgiens in welchem Ministerrat der EU zuständig ist. Kommt es über die zu vertretende belgische Position zu keinem Konsens, muss die belgische Vertretung sich bei Abstimmungen der Stimme enthalten.

Die Gebiete der Regionen und der Gemeinschaften sind territorial nicht deckungsgleich, sondern überschneiden sich.

Bei Interessenkonflikten vermittelt der belgische Senat, eine der beiden Parlamentskammern auf Bundesebene.

Institutionen

Die Regionen und Gemeinschaften haben jeweils ein eigenes direkt gewähltes Parlament als Legislative und eine diesem verantwortliche Regierung als Exekutive.

Die Institutionen der Region Flandern und der Flämischen Gemeinschaft wurden zusammengelegt. Ihr Sitz ist in Brüssel, das somit auch Hauptstadt Flanderns ist, obwohl sich nur die Zuständigkeit der Flämischen Gemeinschaft, nicht aber die der Region Flandern auch auf das zweisprachige (französisch-niederländische) Gebiet der Hauptstadtregion Brüssel erstreckt. Daher haben die in Brüssel gewählten Abgeordneten des Flämischen Parlamentes in den Politikbereichen, die in die Zuständigkeit der Flämischen Region fallen, kein Mitspracherecht.

Die Institutionen der Region Wallonien (Sitz: Namur) und der Französischen Gemeinschaft Belgiens (Sitz: Brüssel) bestehen hingegen getrennt voneinander. Jedoch wird auch das Parlament der Französischen Gemeinschaft Belgiens nicht separat gewählt, sondern setzt sich aus allen Abgeordneten des Parlamentes der Region Wallonien und zusätzlich einer proportional der Bevölkerungszahl entsprechenden Gruppe von Abgeordneten des Parlamentes der Hauptstadtregion Brüssel zusammen.

Regionen und Provinzen

Bild:Belgium RegProv.png

  • Die Region Wallonien (französ. Wallonie, amtlich Région wallonne, deutsch amtlich Wallonische Region), umfasst das französische Sprachgebiet im Süden und das deutsche Sprachgebiet im Osten Belgiens. Hauptstadt ist Namur. Die Region Wallonien ist ebenfalls in 5 Provinzen gegliedert (in Klammern die Verwaltungssitze):
  • Die Hauptstadtregion Brüssel (französ. Région de Bruxelles-Capitale, niederl. Brussels Hoofdstedelijk Gewest) umfasst das zweisprachige (französisch- und niederländischsprachige) Gebiet der Hauptstadt Brüssel. Sie ist in 19 selbständige Gemeinden gegliedert, die jedoch ein zusammenhängendes städtisches Siedlungsgebiet bilden. Die Stadt Brüssel (französ. ville de Bruxelles, niederl. stad Brussel), die das Stadtzentrum Brüssels umfasst, ist eine dieser 19 Gemeinden.

Gemeinschaften

Bild:Belgische Sprachgeinschaften.png

Geschichte

Bis 1970 war Belgien ein zentralistisch regierter Staat, der direkt in 9 Provinzen gegliedert war. Durch 4 Staatsreformen in den Jahren 1970 bis 1993 wurde es schrittweise in einen Bundesstaat umgewandelt.

Durch die erste Staatsreform im Jahre 1970 wurden die Grenzen der vier Sprachgebiete, die 1963 endgültig festgelegt worden waren, in der Verfassung festgeschrieben. Als Selbstverwaltungsorgane der drei Sprachgemeinschaften mit Zuständigkeit für kulturelle Fragen wurden der Rat der Niederländischen Kulturgemeinschaft, der Rat der Französischen Kulturgemeinschaft und der Rat der Deutschen Kulturgemeinschaft geschaffen. Während die Mandate in den Räten der Niederländischen und der Französischen Kulturgemeinschaft in Personalunion von Mitgliedern des Zentralparlamentes, die der jeweiligen Sprachgemeinschaft angehörten, wahrgenommen wurden, wurde der Rat der Deutschen Kulturgemeinschaft, die aufgrund ihrer geringen Bevölkerungszahl niemals in größerer Zahl im Zentralparlament vertreten war, ab 1974 direkt gewählt. Die Schaffung von Regionen parallel zu den Kulturgemeinschaften war zwar damals schon geplant, wurde jedoch zunächst nicht umgesetzt.

Durch die zweite Staatsreform vom 1979/1980 wurden die Flämische Region und die Wallonische Region geschaffen sowie die Niederländische Kulturgemeinschaft in Flämische Gemeinschaft und die Französische Kulturgemeinschaft in Französische Gemeinschaft Belgiens umbenannt. Die beiden Regionen und die beiden Gemeinschaften erhielten jeweils neben einem Rat als Parlament auch eine eigene Exekutive. Die Mandate in den Räten der Regionen und Gemeinschaften wurden weiterhin von Mitgliedern des Zentralparlamentes wahrgenommen. Auf flämischer Seite wurden die Institutionen der Flämischen Region und der Flämischen Gemeinschaft sofort nach ihrer Gründung vereinigt. 1983 wurde die bisherige Deutsche Kulturgemeinschaft in Deutschsprachige Gemeinschaft Belgiens umbenannt und ihrem Status nach mit den anderen beiden Gemeinschaften gleichgestellt. Sie erhielt jetzt ebenso wie diese auch eine eigene Exekutive.

Durch die dritte Staatsreform im Jahre 1988 wurde das Gebiet der Hauptstadt Brüssel, das bis dahin von der Gliederung in Regionen ausgenommen worden war, als Hauptstadtregion Brüssel zu einer mit den anderen beiden Regionen gleichgestellten eigenen Region mit direkt gewähltem Parlament und eigener Exekutive. Gleichzeitig wurden die Kompetenzen sowohl der Regionen als auch der Gemeinschaften erweitert. Insbesondere wurde den Gemeinschaften die Zuständigkeit für das Bildungswesen übertragen.

Durch die vierte Staatsreform im Jahre 1993 wurde die Umwandlung Belgiens in einen Bundesstaat abgeschlossen. Es wurde die Direktwahl auch der Abgeordneten des gemeinsamen Parlamentes der Flämischen Region und Gemeinschaft und des Parlamentes der Wallonischen Region eingeführt, dessen Abgeordnete wiederum in Zukunft in Personalunion auch dem Parlament der Französischen Gemeinschaft Belgiens abgehören sollten. Damit wurden die Institutionen der Regionen und Gemeinschaften vollständig von denen des Zentralstaates, der von da an offiziell als Föderalstaat bezeichnet wurde, getrennt. Die Kompetenzen der Regionen und Gemeinschaften wurden erneut erweitert. Die Regionen und Gemeinschaften erhielten auch das Recht auf eine selbständige Wahrnehmung der Außenbeziehungen für die in ihre Kompetenz fallenden Themenfelder. Die bisherige Provinz Brabant, deren Gebiet sich mit allen drei Regionen überschnitt, wurde mit Wirkung zum Jahre 1995 in die Provinzen Flämisch-Brabant und Wallonisch-Brabant aufgeteilt, während die Hauptstadtregion Brüssel zum provinzfreien Gebiet wurde.

Obwohl die Umwandlung zum Föderalstaat mit der Reform von 1993 abgeschlossen wurde, ist noch eine weitere - fünfte - Staatsreform zu erwähnen: Das so genannte Lambermont-Abkommen aus dem Jahr 2001. Seinen Namen hat diese Staatsreform nach dem Landsitz des belgischen Premierministers Guy Verhofstadt. Das Abkommen beinhaltet sowohl eine finanzielle als auch eine kompetenzmäßige Stärkung der Regionen. Bei der Verabschiedung von Lambermont traten Uneinigkeiten über das Abstimmungsverhalten auf, weshalb sich die flämische Volksunie in zwei Teile aufspaltete.



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