Podologie
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Podologie entstammt aus dem Griechischen (podo = gr. Fuß) und beschreibt die nichtärztliche Heilkunde vom Fuß. Die gesetzlichen Regelungen, welche das Berufsbild und die Ausbildung zur "Medizinischen Fußpflegerin" bzw. zum "Medizinischen Fußpfleger" festschreiben, sind im Podologengesetz (PodG) und der Ausbildungs- und Prüfungsverordnung (PodAPrV) geregelt. Das Berufsbild ist das jüngste in der Gruppe der bundesgesetzlich nach Art. 74 Nr. 19 GG geregelten Gesundheitsfachberufe, als eigenständiger medizinischer Assistenzberuf. Seit 2002 ist "Podologe" als Berufsbezeichnung ein in Deutschland staatlich anerkannter und geschützter Beruf.
Der Podologe / Die Podologin arbeitet in unterstützender und ergänzender Tätigkeit mit dem Arzt zusammen.
Die Maßnahmen eines Podologen sind vielfältig und liegen auf dem Gebiet der Dermatologie und Orthopädie des Fusses. Sie umfassen präventive und kurative therapeutische Maßnahmen rund um den Fuß, aus den Bereichen Diabetologie, Orthopädie, Chirurgie, Dermatologie usw.
Podologen arbeiten als selbstständige Leistungserbringer in eigenen Podologenpraxen mit oder ohne Kassenzulassung, als freie Mitarbeiter in Praxisgemeinschaft oder als Angestellte in Krankenhäusern oder speziellen Fußambulanzen mit anderen Berufsgruppen, wie zum Beispiel Ärzten, Orthopädie-Schuhmachern oder Physiotherapeuten, Ergotherapeuten etc. zusammen.



