Ordentliches Lehrfach

aus Freepedia, der freien Wissensdatenbank

(Weitergeleitet von Pflichtfach)

Ein ordentliches Lehrfach oder auch Pflichtfach bezeichnet in der Regel Unterricht an allgemeinbildenden Schulen, zu dessen Teilnahme alle Schüler im Laufe ihrer Schulzeit verpflichtet sind und deren Leistungsbewertung in Noten (oder Punkten) versetzungsrelevant ist. Dazu zählen Hauptfächer wie Deutsch und Mathematik, aber auch (zumeist) als "Nebenfach" geltende Fächer wie Musik und Turnen.

Im Gegensatz dazu gibt es außerordentlichen Unterricht, z.B. Arbeitsgemeinschaften (=AG), die zumindest aus einem größerem Angebot heraus wählbar sind, wenn die Teilnahme daran nicht sogar völlig freiwillig ist. (Z.B. Theater-AG oder in Berlin der Religionsunterricht)



Views
'Persönliche Werkzeuge
Werkzeuge
Ähnliche Links