Landkreis Niederbarnim
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Der Landkreis Niederbarnim ist ein ehemaliger Landkreis in Brandenburg und bestand als preußisch-deutscher Landkreis in der Zeit zwischen 1451 und 1952. Die Bezeichnung Niederbarnim wurde 1412 erstmalig erwähnt und bezeichnete von 1451 (Aufteilung des Barnim in "Hohen Barnim" (Oberbarnim) und "Niederbarnim") bis 1952 eine regionale Verwaltungseinheit.
Der Landkreis Niederbarnim umfasste am 1. Januar 1945:
- die 4 Städte Alt Landsberg, Bernau b. Berlin, Liebenwalde und Oranienburg
- sowie 80 weitere Gemeinden,
- und 4 Gutsbezirke (Forsten).
Der heutige Landkreis Barnim umfasst nur den ehemaligen Landkreis Bernau.
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Verwaltungsgeschichte
Königreich Preußen
Nach der Neuorganisation der Kreisgliederung im preußischen Staat nach dem Wiener Kongress bestand 1818 der Kreis Niederbarnim im Regierungsbezirk Potsdam (nördlicher Kreisteil) in der preußischen Provinz Brandenburg, seit 1939 „Mark Brandenburg“
Das Landratsamt war in Berlin.
Der südliche, an Berlin grenzende Teil des Kreises Niederbarnim gehörte bis zum 1. Januar 1822 zum Regierungsbezirk Berlin, der mit diesem Tage aufgelöst wurde. Damit unterstand nunmehr das gesamte Kreisgebiet dem Regierungspräsidenten in Potsdam.
Norddeutscher Bund/Deutsches Reich/Großdeutsches Reich
Seit dem 1. Juli 1867 gehörte der Kreis zum Norddeutschen Bund und ab 1. Januar 1871 zum Deutschen Reich.
Zum 1. April 1908 wurde die Stadtgemeinde Lichtenberg zum Stadtkreis erhoben und schied damit aus dem Kreis Niederbarnim aus.
Am 1. April 1912 wurde die Landgemeinde Boxhagen-Rummelsburg aus dem Kreis Niederbarnim in die Stadtgemeinde und den Stadtkreis Lichtenberg eingegliedert. Dessen Name änderte sich noch im gleichen Jahr in Berlin-Lichtenberg.
Mit dem „Groß-Berlin“-Gesetz wurden am 1. Oktober 1920 neben dem Stadtkreis Berlin-Lichtenberg aus dem Kreis Niederbarnim in den neuen Stadtkreis Berlin eingegliedert:
- die Landgemeinden Berlin-Buchholz, Berlin-Friedrichsfelde, Berlin-Heinersdorf, Berlin-Hohenschönhausen, Berlin-Lichterfelde, Berlin-Niederschönhausen, Berlin-Oberschöneweide, Berlin-Pankow, Berlin-Reinickendorf, Berlin-Rosenthal, Biesdorf, Blankenburg, Buch, Falkenberg, Friedrichshagen, Heiligensee, Hermsdorf bei Berlin, Karow, Kaulsdorf, Lübars, Mahlsdorf, Malchow, Marzahn, Nikolassee, Rahnsdorf und Wartenberg,
- die Gutsbezirke Berlin-Rosenthal, Berlin, Schloß, Biesdorf, Blankenburg, Jungfernheide, Malchow, Niederschönhausen mit Schönholz, Plötzensee, Tegel-Forst-Nord, Tegel, Schloß, Wartenberg und Wuhlheide.
Zum 30. September 1929 fand im Kreis Niederbarnim entsprechend der Entwicklung im übrigen Preußen eine Gebietsreform statt, bei der nahezu alle bisher selbstständigen Gutsbezirke aufgelöst und benachbarten Landgemeinden zugeteilt wurden.
Das Landratsamt sollte 1938 nach Bernau verlegt werden; es verblieb jedoch bis Kriegsende in Berlin.
Zum 1. Januar 1939 führte der Kreis Niederbarnim entsprechend der jetzt reichseinheitlichen Regelung die Bezeichnung Landkreis.
Im Frühjahr 1945 wurde das Kreisgebiet durch die Rote Armee besetzt.
DDR
Mit Inkrafttreten des Gesetzes über die Änderung zur Verbesserung der Kreis- und Gemeindegrenzen vom 28. April 1950 musste der Landkreis Niederbarnim 11 Gemeinden an den neugebildeten Landkreis Fürstenwalde und 4 Gemeinden an den neugebildeten Landkreis Seelow abgeben. Im Gegenzug erhielt der Landkreis Niederbarnim 13 Gemeinden (darunter die Städte Biesenthal und Werneuchen) vom Landkreis Oberbarnim.
Mit dem "Gesetz über die weitere Demokratisierung des Aufbaus und der Arbeitsweise der staatlichen Organe im Lande Brandenburg" vom 25. Juli 1952 wurde der Landkreis Niederbarnim aufgelöst und auf die Landkreise Bernau und Strausberg aufgeteilt.
Kommunalverfassung
Die Landkreis Niederbarnim gliederte sich in Stadtgemeinden, in Landgemeinden und – bis zu deren nahezu vollständigen Auflösung – in selbstständige Gutsbezirke.
Mit Einführung des preußischen Gemeindeverfassungsgesetzes vom 15. Dezember 1933 gab es ab 1. Januar 1934 eine einheitliche Kommunalverfassung für alle preußischen Gemeinden. Die bisherigen Stadtgemeinden Alt Landsberg, Bernau b. Berlin, Liebenwalde und Oranienburg führten jetzt die Bezeichnung Stadt.
Mit Einführung der Deutschen Gemeindeordnung vom 30. Januar 1935 trat zum 1. April 1935 im Deutschen Reich eine einheitliche Kommunalverfassung in Kraft, wonach die bisherigen Landgemeinden nun als Gemeinden bezeichnet wurden. Diese waren in Amtsbezirken zusammengefasst.
Eine neue Kreisverfassung wurde nicht mehr geschaffen; es galt weiterhin die Kreisordnung für die Provinzen Ost- und Westpreußen, Brandenburg, Pommern, Schlesien und Sachsen vom 19. März 1881.
Ortsnamen
Die durchweg deutschen Ortsnamen wurden im wesentlichen bis heute beibehalten.
Allerdings wurden noch vor dem Ersten Weltkrieg eine Reihe von Berliner Vorortgemeinden umbenannt (Berlin-Zusatz):
- Französisch Buchholz: Berlin-Buchholz,
- Friedrichsfelde: Berlin-Friedrichsfelde,
- Heinersdorf: Berlin-Heinersdorf,
- Hermsdorf: Hermsdorf bei Berlin,
- Hohen Schönhausen: Berlin-Hohenschönhausen,
- Lichtenberg: Berlin-Lichtenberg,
- Nieder Schönhausen: Berlin-Niederschönhausen,
- Ober Schöneweide: Berlin-Oberschöneweide,
- Pankow: Berlin-Pankow,
- Reinickendorf: Berlin-Reinickendorf,
- Rosenthal: Berlin-Rosenthal.
In den 1930/40er Jahren wurden weitere Namen geändert:
- Bernau: Bernau bei Berlin,
- Groß Schönebeck: Groß Schönebeck (Schorfheide),
- Kalkberge: Rüdersdorf bei Berlin,
- Petershagen (Ostbahn): Petershagen bei Berlin,
- Rehfelde: Rehfelde (Kr. Niederbarnim),
- Werlsee: Grünheide (Mark)
Weblinks
- http://www.literad.de/geschichte/niederbarnim.html - Historische Daten
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