Mississippi Burning

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Filmdaten
Deutscher Titel: Mississippi Burning - Die Wurzeln des Hasses
Originaltitel: Mississippi Burning
Produktionsland: USA
Erscheinungsjahr: 1988
Länge: 128 Minuten
Originalsprache: Englisch
Altersfreigabe: FSK ab 16
Crew
Regie: Alan Parker
Drehbuch: Chris Gerolmo
Musik: Trevor Jones
Kamera: Peter Biziou
Schnitt: Gerry Hambling
Produktion: Robert F. Colesberry, Frederick Zollo
Darsteller
Agent Anderson: Gene Hackman
Agent Ward: Willem Dafoe
Mrs. Pell: Frances McDormand
Deputy Clinton Pell: Brad Dourif
Mayor Tilman: R. Lee Ermey
Sheriff Ray Stuckey: Gailard Sartain

Mississippi Burning (deutscher Untertitel: Die Wurzel des Hasses) ist ein 1988 entstandener amerikanischer Spielfilm von Metro-Goldwyn-Mayer.

Handlung

Der von Alan Parker gedrehte Film basiert auf der Ermordung der drei amerikanischen Bürgerrechtler James Earl Chaney, Michael Schwerner und Andrew Goodman in Neshoba County, Mississippi am 21. Juni 1964 durch Ku-Klux-Klan-Mitglieder.

Die FBI-Agenten Anderson (Gene Hackman) und Ward (Willem Dafoe) werden zur Aufklärung des Falles in ein kleines Dorf im Staat Mississippi geschickt. Der im Dorf herrschende offene Rassismus, die mangelnde Kooperationsbereitschaft der lokalen Polizeibehörden und die hoffnungslos eingeschüchterten Schwarzen machen ihnen besonders zu schaffen. Der getreu nach den Buchstaben des Gesetzes agierende Ward verschlimmert die Situation nur, als er weitere Hundertschaften von Agenten in den Süden abkommandiert. Erst als er sich von dem Südstaatler Anderson überzeugen lässt, nicht ganz legale Methoden anzuwenden, gelingt es ihnen durch den Hinweis einer Ehefrau (Frances McDormand) eines der Täter die Verantwortlichen ausfindig zu machen. Diese werden jedoch nur wegen Verletzungen der Bürgerrechte verurteilt.

Aktuell

40 Jahre nach den Morden wurde im Januar 2005 Mordanklage gegen einen der mutmaßlichen Mittäter erhoben. Der inzwischen 79-jährige Edgar Ray Killen war 1967 wegen Stimmengleichheit der Geschworenen freigesprochen worden. Ein Geschworenengericht befand Killen am 21. Juni 2005 des dreifachen Totschlages für schuldig, da die Beweislage für eine Verurteilung wegen Mordes unzureichend war. Edgar Ray Killen wurde am 23. Juni 2005 zu 60 Jahren Haft wegen Totschlags verurteilt. Der Anwalt des heute 80-jährigen hat angekündigt, in Revision gehen zu wollen. Killen wurde daraufhin am 12 .August 2005 zunächst gegen Kaution aus der Haft entlassen, einen knappen Monat später aber wegen Irreführung des Gerichts hinsichtlich seines Gesundheitszustandes erneut inhaftiert.

Auszeichnungen

  • Oscar: der Film war in sieben Kategorien für den Oscar nominiert und lediglich Peter Biziou erhielt ihn für seine Kameraarbeit.
  • Golden Globe: der Film war in vier Kategorien nominiert, ging bei der Verleihung jedoch leer aus.
  • Der Film lief im Wettbewerb der Berlinale 1989 und Gene Hackman erhielt einen Silbernen Bären für seine Schauspielleistung.
  • Für die britischen BAFTA Awards war er in fünf Kategorien nominiert und erhielt drei Preise: beste Kamera, bester Schnitt und bester Sound.

siehe auch: Edgar Ray Killen



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