Markgrafschaft
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Eine Markgrafschaft ist ein Gebiet, das direkt an der Reichsgrenze gelegen war und zur Verteidigung dieser Grenze errichtet worden war. Lehensträger und Regent der Markgrafschaft war der Markgraf. Gebietsbezogen wurde die Markgrafschaft als Grenzmark bezeichnet.
Die erste Erwähnung einer Markgrafschaft findet sich im Schwabenspiegel aus dem Jahr 1275 (Art. 121b).
Markgrafschaften waren bereits seit der Regentschaft Karls des Großen eingerichtet worden. seit dem 18. Jahrhundert wurde die Bezeichnung nur noch dem Titel nach geführt.
Der Herrscher der Markgrafschaft besaß besondere Rechte gegenüber anderen Grafschaften: So durfte der Markgraf Befestigungen anordnen. Er übte die Gerichtsbarkeit aus, ohne dass diese ihm durch den König übertragen wurde ("ohne Königsbann"). Schließlich war er berechtigt, ein Heeresaufgebot zu bestellen (sog. "Heeresbann").
Markgrafschaften im Heiligen Römischen Reich Deutscher Nation
- Mar Böhmen
- Markgrafschaft Brandenburg
- Markgrafschaft Landsberg
- Markgrafschaft Mähren
- Mark Österreich (als Marc Ostarrîchi), "Steiermark"
Berühmte Markgrafen
- Gêre, Ekkewart (beide literarische Markgrafen im Nibelungenlied)
- Wenzeslaus von Böhmen, Herzog von Luxemburg, Lothringen, Brabant und Limburg, Kurfürst und Markgraf des Heiligen Römischen Reiches
- Markgraf Ludwig von Baden, auch Türkenlouis genannt
- Markgraf Albrecht Alcibiades von Brandenburg-Kulmbach
- Markgraf Friedrich von Brandenburg-Bayreuth



