Malikiten
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Die Malikiten sind eine der vier anerkannten Rechtsschulen (Madhahib) des sunnitischen Islams. Sie gilt als relativ konservativ.
Die malikitische Rechtsschule geht zurück auf Malik Ibn Anas ibn Malik al-Asbahi (um 708-795). Sein Hauptwerk, der Muwatta, ist die Grundlage der Rechtsschule, in dem aber das juristische Denken noch nicht zur Rechtswissenschaft wurde; dies sollte seinem Schüler und ebenfalls madhhab-Gründer al-Schafii vorbehalten sein.
Neben dem konsequenten Rückgriff Maliks auf das in Medina bekannte Traditionsmaterial basiert das Rechtsdenken der frühen Malikiten auf der medinensischen Rechtspraxis, die allerdings nicht unbedingt mit dem überlieferten Hadith-Material im Einklang stand. Somit bieten die Malikiten eine systematische Darstellung des islamischen Ritus und Gesetzes auf der Grundlage der in Medina allgemein anerkannten Sunna, hier jedoch als die "Sunna der Medinenser" (sunna ahl al-Madina) oft ohne erkennbaren Bezug zur Sunna des Propheten Mohammed. Die stets beobachtete Rechtsunsicherheit im Madhhab wird durch den Konsensus der Gelehrten (idschma) nur teilweise aufgehoben.
Die malikitische Rechtsschule verbreitete sich vom Kernland des Islams aus zunächst in Ägypten, in Ifriqiya (Nordafrika), im Maghreb, von dort aus im islamischen Spanien, ferner im Sudan, sowie in Nigeria, Kuwait und Bahrain.
Siehe auch
- Fiqh (islamische Rechtswissenschaft)



