Mährischer Ausgleich

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Mährischer Ausgleich ist die Bezeichnung für vier im Jahre 1905 beschlossene Landesgesetze, die in Mähren eine Lösung der Nationalitätenprobleme zwischen Deutschen und Tschechen gewährleisten sollten.

Das Schulausgleichsgesetz regelte, wie zuvor in Böhmen, dass Schulen der jeweiligen Nationalität auch nur jeweils Kinder der eigenen nationalen Zugehörigkeit aufnehmen sollten, sodass künftig tschechische Kinder nur noch auf tschechische und deutsche Kinder nur noch auf deutsche Schulen geschickt werden sollten.

Die Landesordnung und die Landtagswahlordnung wurde dahingehend geändert, dass im mährischen Landtag eine deutsche und eine tschechische Kurie eingeführt wurde. Für den gesamten Bereich der Landesverwaltung wurde ein deutsch-tschechischer Proporz festgelegt, die Zugehörigkeit der Wahlberechtigten für die Landtagswahlen zur deutschen bzw. tschechischen Volksgruppe wurde über nationale Kataster organisiert, wobei strittige Fälle im Rechtsweg geklärt werden konnten.

Die Regelung hätte auch für die Lösung der Nationalitätenfrage im gesamten Österreich-Ungarn Vorbildwirkung haben können, doch setzten die Vertreter der jeweiligen Volksgruppen auf gesamtstaatlicher Ebene auf Konfrontation - die Deutschen und Ungarn, um ihre Vorrangstellung nicht einzubüßen, die Slawen, um eine vollständige Autonomie bzw. Unabhängigkeit durchzusetzen -, sodass insbesondere der cisleithanische Reichsrat seit 1907 arbeitsunfähig war. Die Problematik wurde mit dem Ende der Habsburger-Monarchie 1918 weitgehend hinfällig.



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