Lutherische Orthodoxie

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Der Begriff lutherische Orthodoxie (1580-1730) bezeichnet eine theologiegeschichtliche Epoche am Übergang von Reformation zur Neutzeit. Es handelt sich um eine Phase der Konsolidierung der lutherischen Theologie im Anschluss an die Wirren der Reformationszeit. Besonders kennzeichnend für diese Epoche ist die Ausbildung eines lutherischen Lehrsystems und die Publikation zahlreicher dogmatischer Systeme. Häufig wurde der lutherischen Orthodoxie vorgeworfen, sie für die evangelische Theologie in die Scholastik zurück. Sicher brachte die lutherische Theologie dieser Zeit ein Wiederaufleben der Metaphysik mit sich. Ihrem Wesen nach verstand sie sich aber immer, auch in ihrer dogmatischen Form, als Auslegung der Heiligen Schrift bzw. als Hilfe zu ihrem Verstehen. Die Person und die Lehre Martin Luthers sind zwar ein wichtiger Referenzpunkt, dennoch ist die Person und die Lehre Luthers nicht unhinterfragte theologische Autorität. In der theologischen Argumentation wird erstaunlich selten auf Luther verwiesen.

Man unterteilt diese theologiegeschichtliche Epoche in drei Abschnitte: Frühorthodoxie (1580-1600),Hochorthodoxie (1600-1685)und Spätorthodoxie (1685-1730). Die Zeit zwischen dem Tod von Martin Luther (1546) und der Publikation der Konkordienformel (1580) wird gelegentlich auch als Vororthodoxie bezeichnet oder aber als Teil der Frühorthodoxie behandelt.

Inhaltsverzeichnis

Vor- und Frühorthodoxie (1546-1600)

Nach dem Tod von Martin Luther 1546 fehlte der lutherischen Theologie die einigende Autorität des Reformators. In Folge dessen kam es bald zu theologischen Flügelkämpfen zwischen dem Reformator und Weggefährten Martin Luthers Philipp Melanchthon und seinen Anhängern (von den Gegnern als Philippisten defamiert) auf der einen Seite, und denen, die meinten, dass Melanchthon mit seiner Position von dem ursprünglichen Weg Luthers abweiche. Diese Fraktion machte sich die ursprünglich polemisch gemeinte Bezeichnung als Gnesiolutheraner (von gr. gnesios = eigentlich) zu eigen.

Der zweite Abendmahlsstreit

Der Streit um das Abendamhlsverständnis war in erster Linie ein Streit zwischen Lutheranern und Reformierten. Er brach schon 1544, also noch vor Luthers Tod, erneut aus. Eine Kirchengemeinschaft mit den Reformierten galt den Lutheranern aufgrund der Differenzen im Abendmahlsverständnis als unmöglich. Der Streit ist zunächst deutliches Zeichen der zunehmenden Konfessionalisierung innerhalb des evangelischen Lagers. 1552 greift der Gnesiolutheraner Joachim Westphal die reformierte Lehre erneut scharf an und fordert die lutherischen Theologen zu einer deutlichen Distanzierung von der reformierten Lehre auf. Ins Zentrum der Kritik geriet nun Philipp Melanchthon, dem man vorwarf, den Reformierten zu weit entgegen zu kommen. Melanchthon war gezwungen sich 1557 öffentlich von der reformierten Abendmahlslehre zu distanzieren, gleichwohl Calvin sich intensiv um eine Verständigung mit den Lutheranern um Melanchthon bemüht hatte.

Der interimmistische/adiaphoristische Streit

Der Kaiser zwängte den Protestanten nach seinem Sieg im schmalkaldischen Krieg 1547 das Augsburger Interim auf. Die Protestanten mussten sich nun mit der katholischen Überamcht arrangieren. In den Leipziger Artikeln, die Melanchthon im Auftrag des Kurfürsten Moritz von Sachsen verfasste, kam man der katholischen Seite daher in Angelgenheiten des äußeren Ritus weit entgegen. Melanchthon betrachtete die äußeren Riten und Gebräuche der Kirche als dogmatisch und theologisch nicht heilsrelevant, als Adiaphora (Mitteldinge). Dies machte ihm die sich nun bildende Gruppe der Gnesiolutheraner um Nikolaus von Amsdorf und Matthias Flacius Illyricus zum vorwurf und brandmarkte Melanchthon und seine Anhänger als Adiaphoristen. Die Gensiolutheraner formulierten pointiert: "Nihil est adiaphoron in casu confessionis & scandali" - "Es gibt keine Adiaphora im Bekenntnis- und Konflitktfall". Da in der Situation des Interrims die Existenz des wahren Glaubens auf dem Spiel stehe, gelte es den wahren Glauben ohne jeden Kompromiss zu bekennen. Für die Position Melanchthons verhängnisvoll war, dass er auch solche äußeren Riten als Adiaphora kennzeichnete, die ihrem dogmatisch-theologischen Gehalt nach problematisch waren, wie z.B. das Fronleichnamsfest. Durch die starke Annäherung an die katholischen Machthaber hatte Melanchthon seine Autorität innerhalb des lutherischen Lagers schwer erschüttert.

Der osiandrische Streit um die Rechtfertigungslehre

Der osiandrische Streit wurd durch die Rechtfertigungslehre von Andreas Osiander, Reformator in Nürnberg, ausgelöst. Er behauptete 1550/51 die Rechtfertigung des Menschen vor Gott bestehe darin, dass Christus als ewiges Wort Gottes im Menschen real präsent sei und der Mensch so durch die Gerechtigkeit Christi gerecht werde. Die lutherische Mehrheit (diesmal unter der Federführung Melanchthons) warf Osiander vor die Grenze zwischen Rechtfertigung und Heiligung zu verwischen und daher zu lehren, dass der Mensch vor Gott durch seine guten Werke gerecht werden. Das war eine grobe Verzeichnung der Position Osianders. Dem stellte sie ein rein imputatives Verständnis der Rechtfertigung entgegen: In der Rechtfertigung wird dem Menschen die Gerechtigkeit Christi angerechnet (lat. imputare) und im Gegenzug werden seine Sünden Christus angerechnet. Für die auf ihn übertragenen Sünden erleidet Christus am Kreuz die Strafe Gottes. Dieses imputative Verständnis der Rechtfertigung wurde zum Standard der lutherisch orthodoxen Theologie.

Der majoristische Streit um die guten Werke

Der Wittenberger Theologieprofessor und Schüler Philipp Melanchthons löste diesen Streit mit seiner These, dass die guten Werke zur Seeligkeit des Christen notwendig seien, aus. Dies rief auf Seiten der Kritiker wiederum Überreaktionen hervor. So betonte Nikolaus von Amsdorf in Kritik an Major, dass die guten Werke zur Seeligkeit Notwendig seien.

Der synergistische Streit um die Willensfreiheit (1556-1560)

Die Vorgeschichte dieses Streits reicht bis ins Jahr 1535 zurück. In diesem Jahr bereits hatte Melanchthon die These aufgestellt, dass der freie Wille des Menschen neben dem äußeren Wort des Verkündigung und der inneren Wirkung des Heiligen Geistes eine dritte Ursache der Bekehrung sei. Wiederholt wurde diese Behauptung auch 1547/48 in den Leipziger Artikeln. Die Kritik der Gnesiolutheraner wurde aber erst durch den Leipziger Johannes Pfeffinger hervorgerufen. Amsdorf und Flacius warfen ihm einen Rückfall in die scholastische Theologie vor. Flacius operierte in seiner Kritik allerdings selber mit den Begriffen der scholastischen Anthropologie und versteigerte sich dabei zu der Aussage, dass die Erbsünde die Substanz des Menschen sei. Dies brachte ihm wiederum den Vorwurf des Manichäismus ein.

Die Konkordienformel als Einigungswerk

Durch die zahlreichen theologischen Streitigkeit wurde die einheitliche Front der Lutheraner immer mehr in Frage gestellt. Dies machte auch von politischer Seite her eine Einigung nötig. So kam es unter der theologischen Federdführung von Jakob Andreae in der Zeit von 1574-1580 zu einem theologischen Einigungsprozess, der allerdings nicht ohne politischen Druck ablief. Die verschiedenen Artikel der Konkordienformel lösen die behandelten Streitigkeiten jeweils eindeutig auf: Im Blick auf das Abendmahlsverständnis wurde die reale Präsenz Christi in, mit und unter Brot und Wein festgeschrieben und in der Christologie die communicatio idiomatum in den drei von Martin Chemnitz erstmals dargestellten genera (genus apotelesmaticum, genus idiomaticum und genus majestaticum) entfaltet. Die Behauptung, dass die Ersünde die Substanz des Menschen sei wurde abgelehnt, eine klare begriffliche Entfaltung der Gegenposition hat die lutherische Orthodoxie allerdings nie erreicht. Die Unfreiheit des Willens im Blick auf die Heilswahl wurde festgeschrieben, die guten Werke sind Frucht der Rechtfertigung und nicht ursächlich notwendig für das ewige Leben. Lediglich die Frage nach dem sogenannten dritten Gebrauch des Gesetzes (tertius usus legis), also die Frage danch, inwieweit das göttliche Gesetz für die Glaubenden im Kontext der Heiligung Geltung besitzt, wird nicht eindeutig beantwortet. Die späteren Vertreter der lutherischen Orthodoxie haben ihn allerdings aller gelehrt. (Weiteres im Artikel Konkordienformel)

Wichtige Vertreter und ihre Werke

Die Hochorthodoxie (1600-1685)

Am Anfang der Hochorthodoxie steht der Hoffmannsche Streit um das Verhältnis von Theologie und Philosophie um 1600. Ergebnis dieses Streites war der verstärkte Wiedereinzug philosophischer Methoden in die lutherische Theologie. Infolge dessen erlebte der Aristotelismus in der Zeit der lutherischen Orthodoxie eine Rennaissance und es kommt zu einer Intensivierung und Erweiterung des philosophischen und analytischen Instrumentariums. In voller Weite kommt es erstamls bei Johann Gerhard in seine Loci Theologici (1610-1622) zur Geltung. Gerhards Werk kennzeichnet zugleich den Beginn der großen systematischen theologischen Entwürfe, die bis heute maßgeblich das Bild der Hochorthodoxie prägen. Diese Wahrnehmung ist allerdings einseitig, denn diese systematischen Entwürfe entwickelten sich aus einer regen Lehr- und Disputationstätigkeit. Die Phase der Hochorthodoxie ist auch eine Zeit der wissenschaftlichen Blüte der lutherischen Theologie und Philosophie.

Wichtige Vertreter und ihre Werke

  • Jakob Martini (1570-1649), Wittenberg
  • Balthasar Meißner (1587-1626), Wittenberg
  • Johann Gerhard (1582-1637), Jena, Loci theologici, 9 Bände, 1610-1622
  • Johann Konrad Dannhauer (1603-1666), Straßburg, Hodosophia christiana (1649)
  • Johann David Friedrich König (1619-1664), Rostock, Theologia positica acroamatica (1664)
  • Abraham Calov (1612-1686), Wittenberg, Systema locorum theologicorum (1655-1677)
  • Johann Andreas Quenstedt (1617-1688), Wittenberg, Theologia didactico-polemica sive Systema Theologicum (1685)

Die Spätorthodoxie (1685-1730)

Die ersten Ausläufer von Rationalismus und Frühaufklärung setzen am Ende des 17. Jahrhunderts der lutherischen Theologie stark zu. Mit der zunehmenden Kritik an der Bibel als Autorität in Glaubensfragen ihrer Grundlage beraubt, durch den Niedergang des aristotelischen Weltbild methodisch in die Enge getrieben, und durch die aufblühende Frömmigkeit des Pietismus in ihrer religiösen Glaubwürdigkeit bestritten, löst sich die lutherische Orthodoxie schleichend auf. Selbst ihre Vertreter stehen am Ende nicht mehr auf den Grundlagen, auf denen noch die Hochorthodoxie fusste. Das letzte große Werk der lutherischen Orthodoxie verfasst in dieser Phase David Hollaz (1648-1713) mit seinem Examen theologicum acroamaticum (1707).

Literatur

  • Appold, Kenneth G., Orthodoxie als Konsensbildung. Das theologische Disputationswesen an der Universität Wittenberg zwischen 1570 und 1710 - Mohr Siebeck : Tübingen, 2004
  • Baur, Jörg, Luther und seine klassischen Erben, Tübingen 1993.
  • Elert, Werner, Morphologie des Luthertums, München (1931) 1965.
  • Jung, Volker, Das Ganze der Heiligen Schrift. Hermeneutik und Schriftauslegung bei Abraham Calov, Stuttgart 1998.
  • Preuß,Robert D., The theology of post-reformation Lutheranism. Vol 1: A Study of Theological Prolegomena, Saint Louis/Montana 1971.
  • Ritschl, Otto, Dogmengeschichte des Protestantismus, Band IV, Göttingen 1927.
  • Sparn, Walter, Die Wiederkehr der Metaphysik. Die ontologische Frage in der lutherischen Theologie des frühen 17. Jahrhunderts, Stuttgart 1976.
  • Wallmann, Johannes, Der Theologiebegriff bei Johann Gerhard und Georg Calixt, Tübingen 1961.
  • Wallmann, Johannes, Theologie und Frömmigkeit im Zeitalter des Barock. Gesammelte Aufsätze, Tübingen 1995
  • Wundt, Max, Die deutsche Schulmetaphysik des 17. Jahrhunderts, Hildesheim u.a. 1992 (Nachdruck der Ausgabe Tübingen 1939)


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