Luntenschloss

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Das Luntenschloss ist einer der ältesten Auslösemechanismen für Feuerwaffen. Es war im 15. - 17. Jahrhundert in Gebrauch.

Luntenschlösser waren bei Hakenbüchsen, Arkebusen und Musketen im Einsatz.


Aufbau und Funktion

Der eiserne Lauf des Luntenschlossgewehres besaß seitlich ein Zündloch, welches mit der Kammer verbunden war. Aussen am Zündloch befand sich eine Pfanne mit feinem Pulver. Oft hatte die Pfanne einen Schutzdeckel, der vor dem Schuss seitlich weggedreht oder hochgeklappt werden musste.

Bei den ersten Luntenschlossgewehren war die Lunte im Luntenhalter ("Hahn") eingeklemmt und konnte durch einen mit dem Abzug verbundenen Hebelmechanismus mit dem glimmende Ende auf das Pulver die Pfanne gedrückt werden. Das brennende Pulver in der Pfanne entzündete über das Zündloch die Treibladung im Lauf.

1475 wurde das Luntenschnappschloss erfunden, bei dem der Abzug einen gespannten Federmechanismus auslöste, der die Lunte auf die Pfanne führte. Damit musste der Abzug nur noch über einen geringen Weg mit weniger Kraft betätigt werden.

Das Luntenschloss erlaubte es, im Gegensatz zu dem vorher üblichen Heranhalten einer Lunte an eine Zündpfanne, während des Abdrückens zu zielen. Das Gewehr konnte von einer Person bedient und und dabei mit beiden Händen gefasst werden. Damit konnte die Zielgenauigkeit verbessert werden.

Nachteile waren

  • Notwendigkeit des Mitführens einer brennenden Lunte,
  • keine sofortige Feuerbereitschaft auf dem Marsch,
  • häufiges Korrigieren der laufend abbrennenden Lunte am Schloss,
  • Nässeempfindlichkeit von Lunte und Pulver in der Pfanne,
  • das Pulver in der Pfanne herausfallen oder vom Wind weggeblasen werden.

Das Luntenschloss wurde daher durch Steinschloss und Radschloss verdrängt.



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