Landtagswahl

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Als Landtagswahl wird in der föderalistischen Bundesrepublik Deutschland die Wahl zum Landesparlament eines Bundeslandes bezeichnet. In den Stadtstaaten bezeichnet man ein Parlament nicht als Landtag, sondern als Bürgerschaft (Hamburg und Bremen), bzw. als Abgeordnetenhaus (Berlin). Ein gewählter Abgeordneter wird als Mitglied des Landtages (MdL) bezeichnet. Die Legislaturperiode oder Wahlperiode, der Abstand zwischen den einzelnen Landtagswahlen, beträgt in Deutschland je nach Bundesland zwischen vier und fünf Jahren.

Inhaltsverzeichnis

Wie gewählt wird

Das Bundesland ist in Wahlkreise (nicht identisch mit Landkreisen) eingeteilt, und diese Wahlkreise wiederum in Stimmbezirke, die über jeweils ein Wahllokal verfügen.

In jedem Wahlkreis wird ein Abgeordneter direkt in den Landtag gewählt. Danach gibt es noch die Landesliste einer jeden Partei, von welcher Abgeordnete in den Landtag gelangen, wenn eine Partei mehr im prozentualen Gesamtergebnis beteiligt ist als durch ihre gewonnenen Direktmandate bereits reflektiert ist (siehe auch: Überhangmandat).

Während in einer Bundestagswahl Direktkandidat und Landesliste separat mit zwei Stimmen gewählt werden, entscheidet sich der Wähler bei der Landtagswahl mit einer Stimme sowohl für einen Kandidaten als auch dessen Landesliste.

Die Fraktion der Nichtwähler stärkt automatisch die Parteien, die mehr Direktmandate haben als es ihrer prozentualen Gewichtung entspricht.

Wahltermine

Vereinzelt wird Kritik an der Anzahl der Wahltermine in Deutschland und der Kürze der Legislaturperioden laut, da die Länderkammer in einem hohen Maß auch an der Gestaltung der Bundespolitik beteiligt ist. Häufige Wahlen führen in den Augen der Kritiker zu einem "Dauerwahlkampf", der die Politik lahmlege. Als Lösung wird häufig gefordert, die Legislaturperioden zu verlängern. Vereinzelt wurden die Legislaturperioden in den letzten Jahren bereits von 4 auf 5 Jahren verlängert, so 2003 in Hessen. Andere Vorschläge fordern eine Gleichtaktung der Wahltermine aller deutschen Bundesländer und nur bei Koalitionsbrüchen außerplanmäßige Wahltermine, die zu verkürzten Legislaturperioden in den betroffenen Ländern führt, die nur bis zum nächsten Takt reichen. Langfristig ist davon auszugehen, dass man sich auf eine solche Taktung einigen wird.

Bundesländer und Parlamente in Deutschland

Bild:Parlamentebrd.jpg

Bundesland Volksvertretung Nächste Wahl
Baden-Württemberg Landtag Termin: 26.03.2006
Rheinland-Pfalz Landtag Termin: 26.03.2006
Sachsen-Anhalt Landtag Termin: 26.03.2006
Berlin Abgeordnetenhaus voraussichtl. 3. Quartal 2006
Mecklenburg-Vorpommern Landtag voraussichtl. 3. Quartal 2006
Bremen Bürgerschaft voraussichtl. 2. Quartal 2007
Niedersachsen Landtag voraussichtl. 2. Quartal 2008
Hessen Landtag voraussichtl. 2. Quartal 2008
Hamburg Bürgerschaft voraussichtl. 2. Quartal 2008
Bayern Landtag voraussichtl. 3. Quartal 2008
Thüringen Landtag voraussichtl. 2. Quartal 2009
Saarland Landtag voraussichtl. 3. Quartal 2009
Brandenburg Landtag voraussichtl. 3. Quartal 2009
Sachsen Landtag voraussichtl. 3. Quartal 2009
Schleswig-Holstein Landtag voraussichtl. 2. Quartal 2010
Nordrhein-Westfalen Landtag voraussichtl. 2. Quartal 2010

siehe auch: Liste der Wahltermine in der Bundesrepublik Deutschland

Statistiken deutscher Landtagswahlen

Sitzverteilung in den deutschen Landesparlamenten

Österreich

Weblinks


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