Landstände

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Die europäischen Gesellschaften des Mittelalters und der frühen Neuzeit waren in so genannten Ständen organisiert. In der Regel bildeten der Klerus, der Adel sowie die Stadtbürger und freien Bauern jeweils einen solchen Stand. Deren politische Vertretungen gegenüber dem Landesherrn wurden meist unter dem Begriff der Landstände zusammengefasst; die Gesamtheit der Landstände eines Herrschaftsgebietes wurde auch Landschaft genannt.

Siehe auch: Ständeordnung.



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