Kreditrisiko

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Das Kreditrisiko bezeichnet das Risiko des Verlustes, falls ein Kreditnehmer, beispielsweise durch Insolvenz, seine Pflichten gegenüber dem Gläubiger nicht erfüllen kann. Ist der Gläubiger ein Kreditinstitut, muss eine Einzelwertberichtigung gebildet werden. Man spricht in diesem Fall von Adressenausfallrisiko (seltener Adressenrisiko oder Adressrisiko).

Das Kreditrisiko wird mit Hilfe von Kennzahlen in Kredit-Ratings gemessen: Je schlechter das Rating ausfällt, desto höher ist die Wahrscheinlichkeit eines Ausfalls. Durch risikoorientierte Bepreisung müssen Kreditnehmer mit schlechtem Rating Aufschläge auf den Kreditzins als Risikoprämie bezahlen.

Im Sinne des Außenhandels spricht man von Kreditrisiko, wenn durch politische Ereignisse (Bsp.: Streiks; politische Unruhen; neue Gesellschaftsordnung; staatl. angeordnetet Zahlungsverzögerungen/ -verbote; uneinheitliche Rechtsprechung, etc...) und wirtschaftliche bedingte Risiken (zum Beispiel mangelnde Zahlungsfähgikeit) die Leistung für den Gläubiger, mit einen Risiko behaftet ist.

Siehe auch: Kredit, Bonität, Bankbetriebslehre, Basel II



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