Jurist

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Deutschland

Als Juristen (lat. ius, Recht; Genitiv: iuris) bezeichnet man Akademiker, die ein Studium der Rechtswissenschaft mit dem 1. Staatsexamen (Erste Juristische Staatsprüfung) und einen Vorbereitungsdienst mit dem 2. Staatsexamen oder eine vergleichbare juristische Ausbildung (z.B. Große Staatsprüfung) erfolgreich abgeschlossen haben. Die Bezeichnungen "Jurist" (ohne Zusatz) oder "Volljurist" sind weder geschützte Berufsbezeichnungen noch akademische Grade. Dass die Bezeichnung als Jurist zwei Staatsprüfungen voraussetzt, ergibt sich bereits aus den Bezeichnungen der Ausbildungsgesetze der Bundesländer, in denen für eine vollständige Juristenausbildung stets zwei Staatsprüfungen vorgesehen sind. Juristen, die das erste Staatsexamen bestanden haben, dürfen sich in manchen Bundesländern Jurist (univ.) oder auch Referendar nennen (befinden sie sich im juristischen Vorbereitungsdienst (Referendariat), ist die Dienstbezeichnung Rechtsreferendar). Verbreitet ist auch noch die prüfungsamtliche Bezeichnung als "geprüfter Rechtskandidat". Berufe der Juristen sind Wissenschaftler, Rechtsanwalt (auch als Syndikus oder Strafverteidiger), Richter, Staatsanwalt, höherer Verwaltungsbeamter und Sachverständiger (z.B. Gutachter oder Berater in der Legislative).

Diplom-Jurist, Magister und Wirtschaftsjurist

An manchen Universitäten ist eine Diplomierung zum Diplom-Juristen bzw. die Verleihung eines Magistergrades möglich. Diese beiden Möglichkeiten sind üblicherweise für Absolventen des 1. Staatsexamens gedacht, die auf die Ableistungs des Vorbereitungsdienstes und der 2 Staatsprüfung verzichten, um in Wirtschaftsunternehmen zu arbeiten. Sie hätten ohne Magister oder Diplom, im Gegensatz zu anderen Hochschulabsolventen mit rechtswissenschaftlichen Schwerpunkt, trotz ihres Universitätsabschlusses, keinen akademischen Grad. Die Diplomierung kann an einigen Hochschulen auch als Nachdiplomierung nachgeholt werden. Als erster bayerischer Diplom-Jurist gilt Christian Bewart, der auf Einführung des akademischen Grades an der Universität Augsburg geklagt hatte. Neuerdings werden auch reine Diplomstudiengänge sowie Bachelor-, Master- und Magisterstudiengänge der Rechtswissenschaft angeboten. An den Universitäten Bayreuth und Osnabrück werden zudem Zusatzausbildungen in Ökonomie angeboten; Absolventen des 1. Staatsexamens, die diese Zusatzausbildung abgeschlossen haben werden zu Diplom-Wirtschaftsjuristen graduiert.

Fachhochschulen bilden seit einigen Jahren Sozial- und Wirtschaftsjuristen aus. Absolventen dieses Hochschulstudiums konkurrieren auf dem Arbeitsmarkt insbesondere mit Diplom-Juristen, also Universitätsabsolventen der Rechtswissenschafte mit 1. Staatsexamen, da die rechtsberatenden Berufe beiden Gruppen verschlossen bleiben.

Im Zuge des Bologna-Prozesses, der Vereinheitlichung von Studienabschlüssen in Europa, ist geplant, die Staatsexamen als Abschluss des Hochschulstudiums zum Jahr 2010 abzuschaffen und auf die konsekutiven Bachelor- Masterabschlüsse umzustellen. Kritiker bezweifeln allerdings, ob ein Masterabschluss die gleiche Qualifikation sichert wie das erste Staatsexamen.

Juristenausbildung

Während in der Universitätszeit mehr das theoretische juristische Wissen und das wissenschaftliche Lernen im Vordergrund stehen, stellt die Referendarzeit vorrangig auf eine praktische Anwendung dieses Wissens ab. Die für die Juristenausbildung zuständigen Landesjustizministerien erarbeiten seit geraumer Zeit Reformen, die zu einer sinnvollen frühzeitigen Verknüpfung beider Ausbildungsteile führen sollen, und die es dem angehenden Juristen auch ermöglichen sollen, sich schon zu Anfang seiner Ausbildung auf bestimmte Fachgebiete zu spezialisieren. Dabei wird in neuerer Zeit versucht, die Orientierung des praktischen Ausbildungsabschnitts am Richterberuf aufzugeben und die Ausbildung stärker am Beruf des Rechtsanwaltes auszurichten, weil die meisten Volljuristen diese Tätigkeit ergreifen.


Wirkung der Staatsprüfungen

Durch die Ablegung der zwei Staatsprüfungen wird gemäß § 5 Abs. 1 DRiG die Befähigung zum Richteramt und die Befähigung zum höheren allgemeinen Verwaltungsdienst erworben, die eine notwendige Voraussetzung unter anderem für den Beruf des Rechtsanwaltes und des Notars sowie für eine juristische Tätigkeit im Staatsdienst als Richter (in verschiedenen Gerichtszweigen), Staatsanwalt oder höherer Verwaltungsbeamter ist.


Rechtsberatung und "Juristendeutsch"

In den meisten Ländern ist eine verbindliche Rechtsberatung dem Volljuristen bzw. dem Rechtsanwalt, dem Patentanwalt, auf dem Gebiet des gewerblichen Rechtsschutzes, sowie Rechtsbeiständen bzw. Prozessagenten vorbehalten. Dies ist erforderlich, um den Bürger vor nicht hinreichend kundigen "Rechtsberatern" zu schützen.

Außer der Rechtsberatung ist Rechtsanwälten, Patentanwälten, vor bestimmten Gerichten, sowie Rechtsbeiständen bzw. Prozessagenten die Vertretung vor Gericht ausschließlich vorbehalten, soweit Anwaltszwang besteht. Anderen Personen, die geschäftsmäßig Rechtsangelegenheiten wahrnehmen, ist das Auftreten vor Gericht grundsätzlich untersagt.

Die Notwendigkeit, sich bei Rechtssachen exakt und möglichst unzweideutig auszudrücken, hat zu einer sehr ausgeprägten Fachsprache der Juristen geführt. Sie wird umgangssprachlich oft "Juristendeutsch" bzw. "Juristenlatein" genannt. Manche Politiker versuchen dem gegenzusteuern, indem Gesetzestexte auf ihre allgemeine Verständlichkeit durchforstet werden.

Juristen im Dritten Reich

Die Rolle der Juristen im Dritten Reich wurde bisher nicht ausreichend aufgearbeitet. Prozesse zur Aufarbeitung von Unrecht sind häufig am Widerstand der deutschen Nachkriegsjustiz gescheitert.

Die meisten Juristen wurden weiter in den Staatsdienst übernommen und nicht selten etwa wurden die einstigen verantwortlichen Juristen im Dritten Reich später in den 50er Jahren (zumindest in Westdeutschland) in höhere Position versetzt, die es ihnen erlaubten, das eigene Unrecht der Juristen im Dritten zu vertuschen oder etwa strafrechtliche Ermittlungen über den Dienstweg zu beeinflussen oder gar zu verhindern.

In den letzten Jahren ist die Anzahl der Forschungsprojekte, die sich mit der NS-Justiz und mit der Aufarbeitung der Kriegsverbrecherprozesse befassen aber in Deutschland gestiegen.

Österreich

Als Juristen bezeichnet man jemanden, der das Diplom-Studium der Rechtswissenschaften mit der 2. Diplomprüfung abschließt und der daraufhin von der Universität den akademischen Grad eines "Magister iuris" bzw. einer "Magistra iuris" verliehen bekommt. An die universitäre Ausbildung schließt dann das Gerichtsjahr an, in dem praktische Kenntnisse vermittelt werden.

Schweiz

In der Schweiz versteht man unter einem Juristen grundsätzlich einen Akademiker, der an einer Universität das Studium der Rechtswissenschaften mit dem Lizentiat (normalerweise lic. iur.) oder einem gleichwertigen Master (beispielsweise MLaw, Master of Law) erfolgreich abgeschlossen hat. Seit der Bologna-Reform gibt es den ersten Juristischen Abschluss Bachelor (BLaw), der in der Regel nach 3 Studienjahren verleihen wird. Jurist ist allerdings keine geschützte Berufsbezeichnung und auch kein akademischer Grad.

Als Juristen im engeren Sinn gelten in der Schweiz häufig Rechtsanwälte. Akademiker mit einem juristischen Abschluss werden nach einem einjährigen Praktikum im Rechtsbereich (Anwaltskanzlei, Gericht usw.) zur Anwaltsprüfung zugelassen, welche aus einem mündlichen und einem schriftlichen Teil besteht. Nach erfolgreicher Prüfung darf man sich Rechtsanwalt nennen (kurz RA) und exklusiv im rechtsanwaltlichen Monopolbereich vor Gerichten wirken. Es ist jedoch zu bemerken, dass aufgrund des föderalistischen Systems der Schweiz die Ausbildung nach abgeschlossenem Studium unterschiedlich lange dauern kann. Im Kanton Solothurn dauert das Praktikum für Rechtsanwälte 12, im Kanton Bern gar 18 Monate. Zudem verlangen die Kantone unterschiedliche Grundausbildungen der Universitäten. Wer z. B. in der Uni Freiburg im Üechtland sein Studium abgeschlossen hat, bedarf u. a. zusätzlicher Ausbildungen im Bereich der Gerichtsmedizin. Auf gesetzlicher Grundlage wurde die kantonale Legitimation der Rechtsanwälte aufgehoben und analog dem Binnenmarktgesetz die Ausübung des Berufes im gesamten Gebiet der Schweiz ermöglicht. Das Monopol, im Bereich der Gerichte zu wirken, ist in wenigen Kantonen gelockert. Dort können in den bürgerlichen Ehren stehende, mündige und urteilsfähige Personen vorbehaltlich gesetzlicher Einschränkungen andere vor Gericht vertreten.

Die grösste juristische Fakultät der Schweiz ist an der Universität Zürich zu finden. Die Rechtswissenschaftliche Fakultät wird auf das Wintersemester 2006/07 das European Credit Transfer System (ECTS) sowie gestufte Studiengänge (Bachelor/Master) nach dem Bologna- Modell einführen.Webseite der Rechtswissenschaftlichen Fakultät der Universität Zürich Webseite des Rechtswissenschaftlichen Instituts der Rechtswissenschaftlichen Fakultät der Universität Zürich

Literatur

  • Redaktion Kritische Justiz (Hg.), Streitbare Juristen, Baden-Baden

1988

Siehe auch

Weblinks



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