Jugendmedienschutz
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Jugendmedienschutz ist der Oberbegriff für den Schutz von Kindern und Jugendlichen vor schädlichen Einflüssen durch Medien. In der Bundesrepublik Deutschland gibt es eine Reihe von Einrichtungen, die mit unterschiedlichen Schwerpunkten Jugendmedienschutz betreiben:
Auf Bundesebene ist dies die Bundesprüfstelle für jugendgefährdende Medien, ihre Rechtsgrundlagen finden sich im Jugendschutzgesetz (JSchG). Sie kann Schriften, Ton- und Bildträger sowie Internetseiten in die Liste der jugendgefährdenden Schriften aufnehmen (indizieren), womit bestimmte Abgabe- und Vertriebsbeschränkungen für diese Medien in Kraft treten.
Auf Landesebene agiert die Kommission für Jugendmedienschutz (KJM), das ihrer Tätigkeit zugrundeliegende Gesetzeswerk ist der Staatsvertrag über den Schutz der Menschenwürde und den Jugendschutz in Rundfunk und Telemedien (Jugendmedienschutz-Staatsvertrag - JMStV). Zweck des Staatsvertrages ist der einheitliche Schutz der Kinder und Jugendlichen vor Angeboten in elektronischen Informations- und Kommunikationsmedien, die deren Entwicklung oder Erziehung beeinträchtigen oder gefährden, sowie der Schutz vor solchen Angeboten in elektronischen Informations- und Kommunikationsmedien, die die Menschenwürde oder sonstige durch das Strafgesetzbuch geschützte Rechtsgüter verletzen.
Nicht staatlich sind die Einrichtungen der Freiwilligen Selbstkontrolle der Filmwirtschaft (FSK) und die Unterhaltungssoftware Selbstkontrolle (USK). Die Bestimmungen, wie mit den von ihnen gekennzeichneten Filmen und Computerspielen zu verfahren ist, befinden sich ebenfalls im Jugendschutzsgesetz.
Weblinks
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