Internationaler Seegerichtshof

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Der Internationale Seegerichtshof (englisch: International Tribunal for the Law of the Sea, ITLOS) ist ein internationales Gericht, das auf der Grundlage der 1994 in Kraft getretenden Seerechtskonvention (Seerechtsübereinkommen der Vereinten Nationen) von 1982 mit Sitz in Hamburg errichtet wurde. Seine 21 Richter werden von den Vertragsstaaten gewählt. Der Internationale Seegerichtshof steht den Vertragsstaaten der Seerechtskonvention offen.

Dem Internationalen Seegerichtshof wurde mit der UN-Resolution 51/204 (17. Dezember 1996) der Beobachterstatus bei der UN-Generalversammlung zugesprochen und garantiert diesem somit die Teilnahme an Sitzungen der Generalversammlung, wenn Themen behandelt werden, die den Seegerichtshof betreffen.

Literatur

  • Christoph F. Bornhorn: Der Internationale Seegerichtshof. Flaggschiff oder Geisterschoner?, 1999, ISBN 3980391159


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