Öffentliches Recht
aus Freepedia, der freien Wissensdatenbank
Das Öffentliche Recht ist ein Teil der Rechtsordnung. Es bildet neben dem Strafrecht und dem Privatrecht eines der drei großen Rechtsgebiete. Qua nachfolgend genannter Definitionen wäre das Strafrecht wegen seines hoheitlichen Charakters zwar Teil des öffentlichen Rechts, auf Grund zahlreicher und elemenatrer Besonderheiten wird es jedoch als eigenständiger Rechtsweig angesehen.
Die Abgrenzung zum Privatrecht erfolgt der herrschenden Auffassung zufolge nach der modifizierten Subjektstheorie: Nach ihr handelt es sich dann um öffentliches Recht, wenn die entscheidende Rechtsnorm (auf zumindest einer Seite des geregelten Rechtsverhältnisses) einen Träger der öffentlichen Gewalt zwingend berechtigt oder verpflichtet.
Als weitere Abgrenzungstheorien fungieren die sogenannte Subordinationslehre und die strenge Subjektslehre. Erstere geht davon aus, dass anders als bei einem privatrechtlichen Verhältnis, in dem sich die Beteiligten gleichberechtigt gegenüberstehen, die Beteiligten eines öffentlich-rechtlichen Verhältnis sich in einem Über-Unterordnungsverhältnis (Subordinationsverhältnis) zueinander befinden. Daran moniert die strenge Subjektstheorie dass dies nicht den Grundsätzen einer freiheitlich-demokratischen Republik entspreche. In einer Republik könne der Staat nie Herr sein. Daher klassifiziert die strenge Subjektslehre jegliches staatliches Handeln als öffentlich und hoheitlich, und lehnt die Fiskusdoktrin, also die Lehre vom Staat als Privatrechtssubjekt, ab.
Überblick
Überblick über Teilgebiete des Öffentlichen Rechts:
- Internationales Recht
- Völkerrecht (Beziehung Staaten untereinander sowie Staaten zu NGOs)
- Supranationales Recht
- Nationales Recht
- Staats- und Verfassungsrecht
- Staatsorganisationsrecht (Staatsaufbau und Beziehung seiner Organe untereinander, Gesetzgebungsverfahren)
- Grundrechte (Beziehung Staat - Bürger)
- Staatskirchenrecht (Beziehung Staat – Religionsgemeinschaften)
- Verwaltungsrecht (Subordinationsverhältnis Öffentliche Verwaltung – Bürger)
- Allgemeines Verwaltungsrecht
- Verwaltungsverfahrensrecht
- Verwaltungszustellungsrecht
- Verwaltungsvollstreckungsrecht
- Besonderes Verwaltungsrecht
- Baurecht
- Kommunalrecht
- Polizeirecht
- Umweltrecht
- Wirtschaftsverwaltungsrecht
- Gewerberecht
- Kartellrecht
- Subventionsrecht
- Wettbewerbsrecht
- Besonderes Verfahrensrecht und Prozessrecht
- Allgemeines Verwaltungsrecht
- Sozialrecht
- Steuerrecht
- Staats- und Verfassungsrecht
siehe auch:
- Anstalt des öffentlichen Rechts
- Körperschaft des öffentlichen Rechts
- Stiftung des öffentlichen Rechts
- Öffentlich-rechtlicher Rundfunk
| Bild:Icon-Rechtshinweis-blau2-Asio.png | Bitte beachten Sie auch den Hinweis zu Rechtsthemen! |



