Hochschule

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Eine Hochschule ist im weiteren Sinne eine zusammenfassende Bezeichnung für eine Universität, eine Fachhochschule, eine Pädagogische Hochschule, eine Gesamthochschule oder eine Kunsthochschule, die die Gesamtheit der Wissenschaften in Forschung, Lehre, Studium und Ausbildung vertreten soll.

Überblick

Im engeren Sinn bezeichnet eine Hochschule eine Einrichtung, die Forschung (Wissen schaffen) betreibt, wissenschaftliche Lehre (Studium) vermittelt und akademische Grade als Studienabschlüsse verleiht, die jedoch gegenüber einer Universität über ein eingeschränktes Studienangebot verfügt.

Ein Beispiel hierfür sind technische oder medizinische Hochschulen, wenngleich die technischen Hochschulen, um ihre Gleichrangigkeit mit den althergebrachten Universitäten zu betonen, in Technische Universität umbenannt wurden, wie etwa die TU Berlin (seit 1946) oder die TU München, Ausnahme: RWTH Aachen. Es wird unterschieden zwischen staatlichen und nichtstaatlichen Hochschulen. Nichtstaatliche Hochschulen werden von Kirchen, Gemeinden aber auch von Stiftungen und in neuerer Zeit auch von Privatunternehmen getragen.

Die rechtliche Stellung der Hochschulen wird im Hochschulrecht geregelt (Länderkompetenz). Die Rahmenkompetenz wird über das Hochschulrahmengesetz vom Bund ausgeübt. Im Rahmen ihres durch § 58 Hochschulrahmengesetz garantierten Selbstverwaltungsrechts bestimmen die Hochschulen in ihrer Grundordnung die Rechte und Pflichten der Mitglieder und Angehörigen der Hochschulgremien sowie das Verfahren der Organe und Fachbereiche. Die Grundordnung wird als Satzung erlassen und bedarf der Genehmigung durch den Wissenschaftsminister.

Eine Hochschule besteht im wesentlichen aus Fakultäten (Abteilungen), der Hochschulleitung aus Rektorat/Präsidium, Kanzler; der Zentralen Hochschulverwaltung, Akademischer Senat ... sowie Zentralen Service-Einrichtungen der Hochschule (Hochschul-Bibliothek, Rechenzentrum, Zentrale Studienberatung, Career Service, Akademisches Auslandsamt...).

Die an einer Hochschule eingeschriebenen Studenten bilden die Studierendenschaft, ihre Selbstverwaltung und Interessenvertretung wird dabei in den meisten Bundesländern als verfasste Studierendenschaft bezeichnet.

Für den Betrieb von Mensen und Wohnheimen, für BAföG-Verwaltung und für weitere Angebote im Umfeld einer Hochschule sind die Studentenwerke zuständig.

Anmerkung: Volkshochschulen sind keine Hochschulen.

Eine Besonderheit ist die Pädagogische Hochschule (PH). Sie wurde in den 1960er Jahren in den meisten bundesdeutschen Ländern in die Universitäten eingegliedert, um die Lehrerbildung wissenschaftlich zu vereinheitlichen. Lediglich in Baden-Württemberg bestehen weiterhin Pädagogische Hochschulen (in Freiburg im Breisgau, Heidelberg, Karlsruhe, Ludwigsburg, Schwäbisch Gmünd und Weingarten), auch wenn die Forderung nach ihrer Integration in die Universitäten nie verstummt sind. Die PH erhielten Ende der 1990er Jahre ein (eingeschränktes) Habilitationsrecht. Erst das seit 2005 geltende neue Landeshochschulgesetz Baden-Württemberg brachte den Pädagogischen Hochschulen das uneingeschränkte Habilitationsrecht.

Den in Deutschland ungewöhnlich hohen Ausbildungszeiten an Hochschulen wird eine Hauptverantwortung für ein teures Hochschulsystem und die geringen Geburtenraten gegeben, die weltweit zu den niedrigsten überhaupt zählen. So bleiben ca. 44 % der Akademikerinnen in Deutschland kinderlos, obwohl ein Großteil davon einen Kinderwunsch hatte.

Auf die Hochschulen in Deutschland kommt in den nächsten Jahren nach einer Prognose der Kultusministerkonferenz (2005) eine Lawine neuer Studierender zu; die Zahl der Studierenden wird von gegenwärtig rund 1,9 Millionen im Jahr 2011 mit 2,2 bis 2,4 Millionen voraussichtlich den Höhepunkt erreichen. Zur Bewältigung dieses Ansturms fehlen den Hochschulen jedoch viele Professorenstellen. Im Fächerdurchschnitt betreut in Deutschland ein einziger Professor rund 62 Studierende. Im Vergleich zu den amerikanischen Eliteinstitutionen wie Harvard oder Stanford, wo das Betreuungsverhältnis bei 1:10 oder besser liegt, ist die deutsche Universität in dieser Hinsicht nicht konkurrenzfähig. Seit 1995 ist die Zahl der Professoren an Universitäten von 25.000 auf 23.000 kontinuierlich zurückgegangen – mit weiterhin sinkender Tendenz. Angesichts der stetig wachsenden Zahl der Studienanfänger stehe bereits jetzt fest, daß sich das ohnehin schon ungünstige Betreuungsverhältnis zukünftig noch weiter verschlechtern werde, wenn die Politik nicht endlich gegensteuere.

Listen von Hochschulen

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